Kartell-, Vergabe- und Beihilfenrecht
Vermeiden Sie Bußgelder, unwirksame Rechtsgeschäfte und Imageschäden:
Mit maßgeschneiderten Lösungen sicher, rechtskonform und erfolgreich agieren.
Gesetzgebung und Rechtsprechung sind im Kartell-, Vergabe- und Beihilfenrecht in stetem Wandel. Eine laufende und intensive Auseinandersetzung mit diesen drei Disziplinen ist bei der Beschaffung im öffentlichen und privaten Sektor deshalb unumgänglich. PwC bietet hierzu eine spezialisierte und lösungsorientierte Beratung in einem streng regulierten Markt.
Kartellrecht
In der Europäischen Union, in Deutschland und in anderen wichtigen Industrieländern gilt – mit nur wenigen Ausnahmen – ein strenges Kartellverbot. Um innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens kartellrechtskonform und unternehmerisch erfolgreich agieren zu können, bedürfen Unternehmen einer guten Kartellrechtsstrategie. PwC berät Sie umfassend in allen Fragen des Kartell- und Fusionskontrollrechts sowie zur Investitionskontrolle. Neben unserer rechtlichen Expertise verfügen wir über weitreichende Branchenkenntnisse – von Rohmaterialien über IT-Hardware oder-Software bis hin zum Konsumgüterbereich. Mit PwC Legal profitieren Sie vom weltweiten PwC-Legal-Netzwerk und der engen Kooperation mit der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Wir haben das Know-how und die Kapazitäten, um Ihnen alle Dienstleistungen rund um das Kartellrecht national und international aus einer Hand zu liefern.
So unterstützt Sie PwC Legal
Unsere Rechtsanwält:innen beraten bei:
- Nationaler und internationaler Fusionskontrolle
- Kartell- und Schadensersatzverfahren, Durchsuchungen
- Investitionskontrollen
- Kooperationen und Vertriebsverträgen
- Compliance
- Außenwirtschaftsrecht
Vergaberecht
Die Vergabe öffentlicher Aufträge birgt für alle Beteiligten unzählige Fallstricke und erfordert eine rechtssichere Abwicklung von Vergabeverfahren. PwC Legal hilft öffentlichen Auftraggebern und Bietern mit individuellen Lösungen, alle Hürden im Zusammenhang mit dem Kartellrecht zu meistern. Unsere Mandanten profitieren von unserer punktuellen Unterstützung oder unseren rundum durchdachten Gesamtpaketen zum öffentlichen Einkauf und zu allen verbundenen Themen. Dabei stellen wir sicher, dass die Vorgaben des europäischen und des nationalen Rechts, – einschließlich der Landesvergabegesetze – eingehalten und Gestaltungsspielräume ausgeschöpft werden. Unser erfahrenes Team berät öffentliche Auftraggeber auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene als Vergabestellen sowie private Unternehmen als Bieter in komplexen Vergabeverfahren und vertritt diese vor der Europäischen Kommission sowie deutschen und europäischen Gerichten.
Wir beraten sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene zu spezifischen Sektoren und Beschaffungsvarianten, etwa PPP- und Infrastrukturprojekten in den Bereichen Verkehr, IT, Energie sowie Ver- und Entsorgung.
So unterstützt Sie PwC Legal
Öffentliche Auftraggeber
Unsere Rechtsanwält:innen beraten bei:
- Vergabeverfahren, Compliance-Fragen, Vertretung in Vergabenachprüfungsverfahren, Vertragsgestaltung im öffentlichen Auftragswesen
- Vergaberechtlichen Gutachten
- Vergabe von Aufträgen durch Bund, Land, Kommunen, öffentliche Unternehmen
- Strukturierung öffentlicher und öffentlich-privater Vorhaben und Transaktionen im Infrastrukturbereich, Privatisierungen
Beihilfenrecht
Wir beraten Sie in allen Fragen des EU-Beihilfenrechts und des nationalen Zuwendungsrechts und entwickeln mit Ihnen auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen, um staatliche Finanzierungsmaßnahmen rechtssicher zu gestalten.
Dabei verfolgen wir einen multidisziplinären und ganzheitlichen Ansatz, bei dem wir hochqualifizierte rechtliche und ökonomische Expertise mit einer umfassenden Branchenkenntnis und dem notwendigen technischen Verständnis miteinander verbinden. Dadurch profitieren Sie von umfassenden Leistungen aus einer Hand, deren Mehrwert weit über die reine Rechtsberatung hinausgeht.
Wir beraten sowohl private Unternehmen als auch die öffentliche Hand und deren Unternehmen und unterstützen Beihilfengeber, Beihilfeempfänger und weitere Parteien, die durch Beihilfen mittelbar betroffen sind, bei allen beihilfen- und zuwendungsrechtlichen Fragestellungen.
So unterstützt Sie PwC Legal
Unsere Rechtsanwält:innen beraten bei:
- Der Einwerbung, Beantragung und Administration von Fördermitteln, z. B. bei komplexen Verfahren im Rahmen von IPCEIs oder dem EU-Innovationsfonds
- Notifizierungen, Auskunftsersuchen, Prüfverfahren und Wettbewerbsbeschwerden vor der EU-Kommission
- Fragen in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vor nationalen Gerichten und den Unionsgerichten, insbesondere hinsichtlich der Ablehnung von Anträgen oder der Rückforderung von Fördermitteln
- Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge, der Abgrenzung wirtschaftlicher von nicht wirtschaftlichen Leistungen, Entwicklung von Betrauungsakten und Trennungsrechnungen
- Private-Investor-Tests (PIT) zum Nachweis einer marktkonformen Finanzierung
- Unternehmenstransaktionen (beihilfenrechtliche Due Diligence) sowie der Bewertung von Rückforderungsrisiken
- Beihilfen- und fördermittelrechtlicher Compliance