Insolvenzen und Restrukturierungen

Mit rechtlichen Mitteln die Krise abwenden

Veränderungen im Marktumfeld, externe Ereignisse oder unternehmerische Entscheidungen, die sich im Nachhinein als unzutreffend erweisen, können Unternehmen in eine existenzbedrohende Krise stürzen. Die Überwindung dieser Unternehmenskrise stellt alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Ursachen und Verlauf sowie die Intensität der Krise und die Auswirkungen auf das operative Geschäft und den Fortbestand des Unternehmens sind in jedem Falle unterschiedlich und individuell zu bewerten.

Eines hat jede Krise jedoch gemein: Eine schnelle Reaktion seitens der verantwortlich handelnden Personen sowie die Beschaffung des notwendigen Know-hows im Umgang mit der Krise haben maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf, die Auswirkungen auf das Unternehmen und die Mitarbeiter sowie den Fortbestand des Unternehmens.

Das moderne Insolvenzrecht verfolgt vor allem das Ziel, Unternehmen zu sanieren, Arbeitsplätze zu erhalten und dem sanierten Unternehmen einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.

Wir von PwC Legal stellen Ihnen unsere rechtliche Expertise aus dem Bereich des Insolvenzrechts und flankierenden Rechtsbereichen (z. B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Litigation, Wirtschaftsstrafrecht) zur Verfügung, um Ihr Unternehmen zu sanieren. Dabei haben wir Zugriff auf das internationale PwC-Netzwerk und beraten auch in grenzüberschreitenden Sachverhalten. Unsere Mandanten profitieren von dem Fachwissen unserer Spezialist:innen sowie von unserer branchen- und marktübergreifenden Erfahrung. Wir führen unsere Mandanten sicher durch die Unternehmenskrise. Dabei berücksichtigen wir stets die Interessen aller beteiligten Stakeholder und sorgen für einen bestmöglichen Ausgleich gegebenenfalls widerstreitender Interessen.

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen

Wir verstehen es als unsere Aufgabe, für Vertrauen in der Gesellschaft zu sorgen und gesellschaftlich relevante Herausforderungen zu lösen. Dem stellen wir von PwC Legal uns auch im Zusammenhang mit der Krisensituation im Unternehmen. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist dieser Grundsatz von herausragender Bedeutung.

Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren (Verfahren nach dem ESUG)

Die Insolvenzordnung bietet Unternehmen mit dem Eigenverwaltungsverfahren den rechtlichen Rahmen, sich bei laufendem Geschäftsbetrieb neu aufzustellen. Im Unterschied zum regulären Insolvenzverfahren steuert nicht der oder die Insolvenzverwalter:in, sondern die Geschäftsführung bzw. der Vorstand selbst die Sanierung, unter der Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters und begleitet von Expert:innen mit insolvenzrechtlicher Expertise.

Im Schutzschirmverfahren hat das Unternehmen die Möglichkeit, im Zeitraum zwischen Eröffnungsantrag und Verfahrenseröffnung ein eigenständiges Sanierungsverfahren durchzuführen.

Unsere Expert:innen bereiten Sie auf Ihre Rolle im Eigenverwaltungs-/Schutzschirmverfahren bestens vor und gewährleisten die rechtssichere Durchführung des Verfahrens.

Unsere Expert:innen unterstützen Sie bei der Erstellung des notwendigen Sanierungsplans, der anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann.

So unterstützt Sie PwC Legal

Unsere Rechtsanwält:innen beraten bei:

  • Rechtlicher Prüfung von Insolvenzantragsgründen
  • Erstellung von Bescheinigungen nach § 270d InsO, Ertrags- und Liquiditätsplanungen und laufender Soll-Ist-Vergleich vor und während des Verfahrens
  • Erstellung des Insolvenzantrags in enger Abstimmung mit den verantwortlich handelnden Personen aus dem Unternehmen
  • Identifizierung geeigneter Kandidat:innen für den vorläufigen Gläubigerausschuss sowie Kommunikation und Koordination
  • Kommunikation mit dem Gericht im Vorfeld der Antragstellung
  • Antragstellung bei dem zuständigen Gericht
  • Kommunikation mit dem/der (vorläufigen) Sachwalter:in, dem (vorläufigen) Gläubigerausschuss, mit Kunden und Gläubigern sowie weiteren Beteiligten
  • Abstimmung und Erstellung der für das Verfahren notwendigen Berichte und ggf. notwendiger Verzeichnisse
  • Verhandlung und Abschluss von Massedarlehensvereinbarungen sowie weiteren ggf. notwendigen individuellen Vereinbarungen
  • Prüfung von ggf. bestehenden Aus- und Absonderungsrechten
  • Prüfung von Forderungen, Prüfung und ggf. Abstimmung der Freigabe von laufenden Zahlungen
  • Allen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten der Sanierung und Restrukturierung
  • Erstellung eines Sanierungsplans
  • Abstimmung und Erstellung eines Insolvenzplans sowie Einreichung des Insolvenzplans bei Gericht
  • Umsetzung des Insolvenzplans

StaRUG-Verfahren

Insolvenzvermeidung durch neue Sanierungsinstrumente

Seit 2021 können Unternehmen, die drohend zahlungsunfähig sind, im Rahmen des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) auch ohne ein gerichtliches Insolvenzverfahren eine Sanierung durchführen. Dieses eröffnet die Möglichkeit, außerhalb eines Insolvenzverfahrens in Gläubigerrechte einzugreifen. Das Gesetz sieht dabei verschiedene Instrumente vor, die es Unternehmen in der Krise ermöglichen, intensive Verhandlungen mit Gläubigern zu führen. Unsere Expert:innen beraten Sie fundiert vor Anwendung der neuen Regelungen, erstellen ein Sanierungskonzept und unterstützen Sie auch bei allen anderen Maßnahmen zur Stabilisierung Ihres Unternehmens.

So unterstützt Sie PwC Legal

Unsere Rechtsanwält:innen beraten bei:

  • Prüfungen von Sanierungsalternativen nach StaRUG und InsO unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten
  • Ermittlung und Ausarbeitung geeigneter Sanierungsmaßnahmen
  • Anzeige von Restrukturierungsvorhaben beim Restrukturierungsgericht
  • Der Gestaltung von Restrukturierungsplänen sowie flankierender Vereinbarungen
  • Der Verhandlungsführung oder -moderation mit den Gläubigern
  • Durchführung außergerichtlicher Planabstimmungen
  • Der Vertretung im gerichtlichen Planbestätigungsverfahren

Distressed M&A

Wir haben mehr als einen Plan B

Die Krise ist immer auch eine Chance. Insbesondere für Wettbewerber eines Unternehmens in der Krise bieten gerichtliche und außergerichtliche Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren zahlreiche Möglichkeiten zur Erlangung von Marktanteilen, Erschließung neuer Geschäftsfelder und für den Ausbau des eigenen Geschäfts. Wir stehen Ihnen bei allen notwendigen Maßnahmen zur vollständigen oder teilweisen Übernahme eines anderen Unternehmens im gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren unter der Insolvenzordnung zur Verfügung. In diesem Zusammenhang prüfen wir auch etwaige Anfechtungs- und Haftungsrisiken im Falle einer Übernahme und beraten Sie ganzheitlich bezüglich sämtlicher notwendiger Maßnahmen, die im Zielunternehmen zu ergreifen sind.

Gerade im Bereich Distressed M&A ist auf allen Seiten ein hohes Maß an Know-how, Planung, Vorbereitung, aber auch Geschwindigkeit gefordert. Unsere Expert:innen verfügen über langjährige Erfahrung im Transaktionsbereich. Wir unterstützen beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen, die sich in einer Krise befinden. Wir beraten auch bei der Durchführung von strukturierten M&A-Prozessen zur Vermarktung insolventer Unternehmen. Darüber hinaus beraten wir Beteiligungsgesellschaften bei strategischen Desinvestitionen von renditeschwachen Portfoliounternehmen.

So unterstützt Sie PwC Legal

Unsere Rechtsanwält:innen beraten bei:

  • Übernahme von Unternehmen in der Krise außerhalb und innerhalb eines gerichtlichen Sanierungs- oder Restrukturierungsverfahrens („Distressed M&A“)
  • Legal-Due-Diligence-Prozessen
  • Prüfung der Anfechtungs- und Haftungsrisiken im Falle einer Übernahme im Rahmen eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Zielunternehmens
  • Sondierung und Ansprache potenzieller Käufer und Verkäufer
  • Operativen Restrukturierungsmaßnahmen
  • Strukturierten M&A-Prozessen unter Berücksichtigung sämtlicher krisen- und insolvenzrechtlich relevanter Faktoren
  • Analysen von Schwachstellen in der Unternehmensplanung und der Identifizierung von realistischen Chancen für nachhaltiges Wachstum
  • Der Umsetzung von Transaktionslösungen in komplexen Krisensituationen

Beratung von Organen

Wir stehen in Krisenzeiten an Ihrer Seite.

Sind Sie als Vertretungs- oder Aufsichtsorgan eines Unternehmens von dessen außergerichtlicher oder gerichtlicher Sanierung oder Restrukturierung betroffen, so bewahren wir Sie vor möglichen Haftungsrisiken. Falls Ihnen gegenüber im Anschluss einer gescheiterten Sanierung oder Restrukturierung durch den Insolvenzverwalter, den Sachverwalter oder durch beteiligte Gläubiger Haftungsansprüche oder Anfechtungsansprüche (§§ 129 ff. InsO) geltend gemacht werden, so beraten wir Sie ebenfalls zur Wahrung Ihrer Rechte.

Unternehmenskrisen und Insolvenzverfahren sind Teil des Wirtschaftskreislaufs. Liegen Insolvenzgründe vor, so muss die Geschäftsleitung für das Unternehmen unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Andernfalls drohen Haftungsrisiken.

Unsere auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwält:innen beraten Unternehmen und ihre Organe deshalb umfassend im Vorfeld haftungsrelevanter Entscheidungen und Maßnahmen.

So unterstützt Sie PwC Legal

Unsere Rechtsanwält:innen beraten bei:

  • Prüfung der Haftungsrisiken für Sie als Organ oder Gesellschafter eines Unternehmens in einer Sanierungs- oder Restrukturierungsphase
  • Beratung im Zusammenhang mit weiteren Haftungsrisiken leitender Angestellter im Unternehmen
  • Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Haftungsrisiken in jedem Stadium der Restrukturierung
  • Prüfung und Abwehr von Haftungsansprüchen, insbesondere solcher wegen Zahlungen nach Insolvenzreife des Unternehmens
  • Haftungsrelevanten Entscheidungen und Maßnahmen im Vorfeld
  • Aufarbeitung des für eine eventuelle Haftung maßgebenden Sachverhalts
  • Entwicklung von Haftungsvermeidungstrategien
  • Vertretung von Geschäftsführer:innen; Verteidigung von Ansprüchen gegenüber Geschäftsführer:innen, insbesondere wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung

Gutes Krisenmanagement gefragt: Risiken minimieren und Rechte wahren

Beratung von Gläubigern und weiteren Beteiligten

Die Insolvenz des Vertragspartners stellt selbst für wirtschaftlich gesunde Gläubiger häufig ein hohes wirtschaftliches Risiko dar, das zu einem Totalverlust der eigenen Forderungen und im schlimmsten Fall zur Schieflage des eigenen Unternehmens führen kann. Unsere erfahrenen Anwält:innen helfen Ihnen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, sich erfolgreich abzusichern und Ihre Rechte zu wahren.

Falls Sie durch das Sanierungs- oder Restrukturierungsverfahren eines Dritten betroffen sein sollten (als dessen Gläubiger, Kunde, Lieferant o. Ä.), beraten wir Sie ebenfalls. Ganz gleich, ob es sich um ein außergerichtliches oder um ein gerichtliches Sanierungs- oder Restrukturierungsverfahren handelt: wir stellen sicher, dass Sie als Lieferant, Kunde, Gläubiger, Finanzierer o. Ä. Ihre Rechtsposition bewahren und umsetzen können.

So unterstützt Sie PwC Legal

Unsere Rechtsanwält:innen beraten bei:

  • Verhinderung von Forderungsausfällen im Rahmen einer Insolvenz
  • Absicherung durch die Vereinbarung von Sicherungsrechten
  • Bewertung von Sicherheiten einschließlich Überprüfung auf die Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf die Sicherheit
  • Erstellung von Analysen, Prüfung und Bewertung der vom insolventen Unternehmen vorgelegten Lösungsangebote, Verhandlung und Umsetzung von wirtschaftlich sinnvollen Alternativen unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Beratung von Lieferanten und Kunden sowie sonstigen Vertragspartnern eines insolventen Unternehmens, auch bei weiterer Leistungserbringung im Falle der Betriebsfortführung
  • Prüfung von Insolvenzplänen, die in die Rechtsposition des Gläubigers eingreifen unter Berücksichtigung der Interessen des Mandanten
  • Einflussnahme auf die Gestaltung von Insolvenzplänen während der Erstellung unter Berücksichtigung der Rechtsposition des Mandanten
  • Risiken der Insolvenzanfechtung
  • Umstellung von Lieferketten und Vertragskündigung
  • Einbeziehung in Sanierungsverhandlungen
  • Einreichen von Schutzschriften
  • Vorläufiger Insolvenz eines Vertragspartners
  • Forderungsanmeldungen
  • Einbeziehung in Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss