Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht

Unternehmerisches Handeln birgt das Risiko, mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert zu werden.

Straf- und verwaltungsrechtliche Sanktionen sind längst gängige Instrumente der Wirtschaftspolitik. Der Gesetzgeber greift immer häufiger in die Wirtschaftsabläufe von Unternehmen ein. In der Folge sehen sich viele Unternehmen vermehrt mit strafrechtlich relevanten Sachverhalten konfrontiert. PwC Legal begleitet Sie im Rahmen der Unternehmensverteidigung, wahrt Ihre Rechte als Geschädigte:r und setzt Ihre Interessen effizient und professionell durch.

Steuerstrafrecht

Ob im Zuge einer Steuerhinterziehung, während einer Durchsuchungsmaßnahme oder nach bereits erfolgter Einleitung eines Strafverfahrens: Unsere Steueranwält:innen unterstützen Sie im Falle von Steuerstrafdelikten jeder Art. Dies gilt auch bei der Außenprüfung von Unternehmen durch das Finanzamt.

So unterstützt Sie PwC Legal

Unsere Rechtsanwält:innen beraten bei: 

  • Steuerfahndung (oder Zollfahndung), Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Individualverteidigung wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung bzw. sonstiger Steuer- und Zolldelikte (Schmuggel, Bannbruch, Steuerhehlerei) sowie Steuerordnungswidrigkeitenverfahren im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung
  • Betriebs- und Fahndungsprüfungen 
  • Unternehmensverteidigungen in Bußgeldverfahren nach § 30 OWiG oder sog. „Vermögensabschöpfungsverfahren“ nach § 29a OWiG
  • Verteidigung in Einziehungsverfahren nach §§ 74 ff. StGB
  • Erstellung von Selbstanzeigen und Berichtigungsanzeigen nach § 153 AO inklusive der straf- oder bußgeldrechtlichen Begleitung
  • Ermittlungen gemäß § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO, Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse
  • Sonstigen Vertretungen gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten
  • Tax-Compliance-Managementsystemen

Wirtschaftsstrafrecht

Straf- und aufsichtsrechtliche Verfahren erfordern kompetente rechtliche Begleitung, exzellente Kenntnisse der Rechtsmaterie und umfassende Erfahrung. Gerade die Unternehmensleitung sieht sich vermehrt der Strafverfolgung durch Staatsanwaltschaften und andere (Aufsichts-)Behörden ausgesetzt. PwC Legal berät und verteidigt Vorständ:innen, Geschäftsführer:innen und andere Führungskräfte in allen strafrechtlichen Fragestellungen und Situationen. 
 

So unterstützt Sie PwC Legal

Unsere Rechtsanwält:innen beraten bei: 

  • Laufenden strafrechtlichen Angelegenheiten einschließlich der Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung
  • Entwicklung von Präventivmaßnahmen und Leitlinien zum Schutz vor strafrechtlichen Sanktionen und schädigendem Verhalten von Mitarbeitenden
  • Beurteilung strafrechtlicher Risiken zur Vermeidung persönlicher Haftung wegen Organisationsverschuldens 
  • Vertretung in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren
  • Der Compliance von börsennotierten Unternehmen

Rechtsgutachten, Strafanzeigen, Zeugenbeistand, Schadenersatz, Reputationsschutz

Die Einschätzung potenzieller, strafrechtlicher und bußgeldrechtlicher Risiken, die aus dem Unternehmen heraus begangen werden, sowie die hiermit einhergehenden Untersuchungspflichten der Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien, aber auch die Entscheidung und Abwägung, ob Strafanzeigen eingereicht werden sollten, bedürfen einer fundierten rechtlichen Prüfung der vermeintlichen Verfehlung und einer Abwägung der Chancen und Risiken. Reputationsschäden führen häufiger zu größeren Schäden als die durch die Straftaten unmittelbar verursachten Vermögensschäden.

So unterstützt Sie PwC Legal

Unsere Rechtsanwält:innen beraten bei: 

  • Gutachterlichen Bewertungen der steuer- und wirtschaftsstrafrechtlichen Risiken
  • Entwicklung geeigneter Lösungen, um einerseits strafrechtliche Risiken sowie Vermögensschäden zu minimieren und andererseits Unternehmensinteressen erfolgreich durchzusetzen sowie Reputationsrisiken zu verringern 
  • Schadenersatz, Rückgewinnungshilfe bzw. Asset Recovery
  • Internal Investigations bzw. forensischen Untersuchungen
  • Informationsmanagement innerhalb und außerhalb der Unternehmenssphäre
  • Erstellung von Strafanzeigen
  • Der Tätigkeit als Zeugenbeistand Ihrer Mitarbeitenden