Digitalisierung & KI verändern die Steuerfahndung
Die Welt verändert sich in einem rasanten Tempo, getrieben von Digitalisierung und Globalisierung – und die Steuerfahndung bleibt nicht zurück. Seit Anfang 2025 bündelt das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen. Mit einem Team von rund 1.200 Ermittler:innen und hochmoderner Technologie wird entschieden gegen Steuerbetrug, Geldwäsche und Cybercrime vorgegangen – unterstützt durch enge Kooperationen mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und internationalen Partnern.
Die Art und Weise, wie Daten angekauft und ausgewertet werden, hat sich grundlegend gewandelt. Das nötige Expertenwissen, die Personalstärke und die IT-Infrastruktur wurden über die Jahre kontinuierlich verbessert. Die Analyse von Datenpaketen ist komplex und erfordert ein ausgeprägtes kriminalistisches Gespür. Neu hinzugekommen ist jetzt die Künstliche Intelligenz als entscheidender Faktor.
In Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut IAIS entwickelt das LBF NRW einen KI-Prototypen, der digitale Beweismittel schneller und präziser analysieren kann. Die Technologien, die implementiert werden, ermöglichen es, unter anderem:
- Verdächtige Transaktionen rasch zu identifizieren
- Daten aus verschiedenen Formaten effektiv zu filtern
- Ermittlungen dank Retrieval-Augmented-Generation-Technologie insgesamt zu beschleunigen
Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese fortschrittliche Technologie bereits im Einsatz ist. Für Betroffene bedeutet das: Die Ermittlungen werden zügiger, gezielter und datengetriebener.
Wer in den Fokus der Ermittler:innen gerät, benötigt eine Verteidigung, die sowohl technisch als auch strategisch mithalten kann. Unser Team hat sich darauf vorbereitet – mit umfassender Erfahrung, digitalem Know-how, KI und einem klaren Ziel: Ihre Rechte zu schützen. Von der ersten Risikoanalyse über die Nachdeklaration bis zur aktiven Verteidigung im Ermittlungsverfahren – wir bieten Ihnen einen vollumfänglichen Lösungsansatz, der auch die Außenprüfung von Unternehmen durch das Finanzamt berücksichtigt.