Kartell-, Vergabe- und Beihilfenrecht

Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Anwendung der EU-Drittstaatensubventionsverordnung

Verfasst von

Dr. Gerung von Hoff, LL.M. (Chicago)

Heiner Mecklenburg, M.Sc (London)

Die Europäische Kommission hat am 9. Januar 2026 ihre Leitlinien zur Anwendung der EU-Drittstaatensubventionsverordnung (Verordnung (EU) 2022/2560, EU-FSR) veröffentlicht (hier).

Die Leitlinien behandeln vier Hauptaspekte der EU-FSR:

  1. Kriterien für die Feststellung einer Verzerrung auf dem Binnenmarkt (Art. 4(1) EU-FSR);
  2. die Anwendung des Abwägungsprüfung (Art. 6 EU-FSR);
  3. die Aufgreifbefugnis der Kommission bei nicht anmeldepflichtigen Zusammenschlüssen und nicht meldepflichtigen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen in öffentlichen Vergabeverfahren (Art. 21(5) und Art. 29(8) EU-FSR); sowie
  4. die Prüfung von Verzerrungen auf dem Binnenmarkt im Kontext von Vergabeverfahren (Art. 27 EU-FSR).

Die Leitlinien enthalten zahlreiche Präzisierungen und Erweiterungen gegenüber dem Entwurf aus 2025 und stellen für Unternehmen und Berater einen zentralen Orientierungsrahmen dar.

Unser Artikel beleuchtet zentrale Aspekte der neuen Leitlinien, welche praktischen Auswirkungen sich für Unternehmen ergeben und warum eine frühzeitige Vorbereitung auf EU-FSR-Verfahren heute wichtiger denn je ist.

Den gesamten Artikel lesen Sie hier (englische Version).

Weitergehende Informationen zur EU-FSR sind auf der Website der PWC Global EU FSR Group verfügbar.

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Dr. Gerung von Hoff, LL.M. (Chicago)

Heiner Mecklenburg, M.Sc (London)