Fracking-Novelle in Kraft getreten
Im Februar 2017 ist nach jahrelangem Gesetzgebungsverfahren ein Regelungspaket zum umstrittenen Fracking in Kraft getreten. Es soll mehr Rechtsicherheit im Umgang mit der Technik bringen. Auswirkungen können sich aber auch für die Umsetzung von Geothermie-Projekten ergeben: „Für manche Unternehmen dürfte es künftig deutlich aufwändiger werden, eine Genehmigung für solche Projekte zu erhalten“, so die Einschätzung von PwC Legal-Experte Dr. Alexander Rehs.
Um Erdgas aus tiefen Gesteinsschichten zu fördern, setzen insbesondere Unternehmen aus den USA seit einigen Jahren auf die „Fracking“-Technik. Dabei erzeugt das Einpressen einer Flüssigkeit kontrolliert Risse im Gestein, in dem das Erdgas gebunden ist. Dadurch wird das Gas freigesetzt, so dass es durch die Bohrleitungen an die Oberfläche geleitet und kommerziell gefördert werden kann.
Um für Unternehmen und Genehmigungsbehörden, aber auch für betroffene Kommunen und Bürger mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung der kontrovers diskutierten Fracking-Technik zu erzielen, hatte die Bundesregierung bereits 2015 ein Regelungspaket in den Bundestag eingebracht. Am 11. Februar 2017 ist dieses Paket nun in Kraft getreten.
Gesetzgeber definiert Einschränkungen für das unkonventionelle und konventionelle Fracking
„Kommerzielle Projekte des so genannten unkonventionellen Frackings – das heißt Fracking zur Erdgasgewinnung in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflöz-Gestein – bleiben bis auf weiteres unzulässig. Das konventionelle Fracking – d.h. Fracking in Sandgestein – bleibt zwar grundsätzlich erlaubt, der Gesetzgeber definiert jedoch weitreichende Einschränkungen, um insbesondere den Trinkwasserschutz zu gewährleisten“, kommentiert PwC Legal-Experte Dr. Alexander Rehs die Gesetzesänderungen in den Bereichen des Wasser-, Naturschutz-, Berg- und Umweltrechts.
Novelle betrifft auch Projekte der Tiefen-Geothermie
„Kommunen und kommunale Energieunternehmen müssen wissen, dass die Novelle nicht nur die Förderung von fossilen Energieträgern betrifft, sondern auch die Tiefen-Geothermie, also Erdwärme“, so Dr. Rehs weiter. Experten schreiben dieser erneuerbaren Energiequelle aufgrund ihrer Grundlastfähigkeit und des vergleichsweise geringen Flächenverbrauchs weiterhin großes Potenzial für die Energieversorgung zu. Je nach individuellen Gegebenheiten kann es aber auch bei Geothermie-Projekten erforderlich sein, Gestein unter hydraulischem Druck aufzubrechen. Dies betrifft nicht das in der Öffentlichkeit besonders diskutierte unkonventionelle Fracking, sondern die in Deutschland bereits seit vielen Jahren praktizierte konventionelle Fracking-Technik.
Künftig sind für diese Projekte Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) vorgeschrieben. „Das hat zur Folge, dass die erforderlichen bergrechtlichen Genehmigungsverfahren deutlich langwieriger und komplexer werden“, so das Fazit von Dr. Alexander Rehs.