Kartell-, Vergabe- und Beihilfenrecht

Strategic Technologies für Europe Plattform – STEP

Verfasst von

Kerstin Rohde

STEP ist eine Initiative der EU, die die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU verbessern und die europäische Souveränität stärken soll. Ziel ist es, Investitionen in kritische Technologien in drei strategischen Sektoren zu fördern:

  • digitale Technologien, einschließlich Technologien, die zu den Vorgaben und Zielen des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade beitragen, Mehrländerprojekte im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 des Beschlusses über die Aufstellung des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade (EU) 2022/2481 und technologieintensive Innovationen;
  • umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien, einschließlich Netto-Null-Technologien im Sinne der Netto-Null-Industrie-Verordnung (EU) 2024/1735;
  • Biotechnologien, einschließlich Arzneimittel, die in der Unionsliste der kritischen Arzneimittel aufgeführt sind, sowie deren Bestandteile.

Darüber hinaus soll der Arbeitskräftemangel bekämpft und die Qualifikation, die für hochwertige Arbeitsplätze aller Art von entscheidender Bedeutung sind, zur Unterstützung der oben genannten Sektoren verstärkt werden.

Eine gemeinsame Plattform

Zur Ermöglichung der für den ökologischen und digitalen Wandel erforderlichen Investitionen ist eine Mobilisierung aller im Rahmen von Förderprogrammen der Union verfügbaren Mittel erforderlich. Hierzu soll die STEP-Verordnung (EU) 2024/795 vom 29. Februar 2024 beitragen. Unionsfördermittel sollen flexibler eingesetzt werden, um Investitionen in kritische Technologien von strategischen Sektoren zeitnah und gezielt zu unterstützen. Dazu fasst STEP die folgenden Förderprogramme auf einer einheitlichen Plattform zusammen:

  • Horizon
  • EU Health
  • Innovation Fund
  • European Defence Fund
  • Digital Europe
  • InvestEU
  • EFRE
  • Kohäsions-Fond
  • ESF +
  • Just Transition Fund
  • Recovery Resilience Facility

Verfolgung von Kohäsionszielen

Gleichzeitig soll STEP für den Fortbestand gleicher Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sorgen, den Zusammenhalt wahren und eine geografisch ausgewogene Verteilung der STEP-Projekte ermöglichen. Projekte in Gebieten, die unter den Just Transition Fund fallen, und

  • in weniger entwickelten Regionen,
  • Übergangsregionen sowie
  • in stärker entwickelten Regionen von Mitgliedstaaten, deren auf der Grundlage der Unionsdaten für den Zeitraum 2015-2017 berechnetes durchschnittliches Pro-Kopf-BIP, gemessen in Kaufkraftstandards, unter dem Durchschnitt der EU-27 liegt, 

sind daher von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten besonders zu fördern.

Souveränitätssigel/STEP-Seal und die Voraussetzungen

Darüber hinaus soll ein „Souveränitätssiegel“ (auch STEP-Seal) an Projekte vergeben werden, die

  • zu den STEP-Zielen beitragen,
  • alle Voraussetzungen eines der oben genannten Förderprogramme und des entsprechenden Förderaufrufs („Call“) erfüllen und
  • eine kritische Technologie aus einen der drei oben genannten Sektoren betreffen.

Um eine „kritische Technologie“ in diesem Sinne handelt es sich, wenn eine der folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt wird:

  • Innovation: Diese Projekte schaffen für den Binnenmarkt ein innovatives, neues und wegbereitendes Element von erheblichem wirtschaftlichem Potenzial.
  • Strategische Unabhängigkeit: Diese Projekte eisten einen Beitrag zur Verringerung oder Verhinderung strategischer Abhängigkeiten der Union.

Das Vorliegen der STEP-Seal Voraussetzungen wird im Rahmen des jeweiligen Antragsverfahrens, aber unabhängig davon, ob das Vorhaben finanzielle Mittel erhält, geprüft und festgestellt. Vorschläge können kontinuierlich bei der EU-Kommission eingereicht werden.

Erleichterter Zugang zu Unionsfördermitteln

STEP-Projekte sollen durch eine erleichterte Kumulation und Kombination der Unionsinstrumente einen besseren Zugang zu Unionsfördermitteln erhalten. Insoweit wird eine umfassende Berücksichtigung von STEP-Projekten bei der Planung und Vergabe von Fördermitteln auf EU sowie mitgliedstaatlicher Ebene empfohlen. Den Mitgliedstaaten wird nahegelegt, das STEP-Seal bei der Gewährung finanzieller Unterstützung durch ihre eigenen Programme zu berücksichtigen.

Um eine wirksame, effiziente, faire und transparente Umsetzung zu gewährleisten, hat die EU-Kommission das „Souveränitätsportal“ eingerichtet, auf dem sie über die verfügbare Unterstützung für STEP-Projekte sowie über die mit dem STEP-Seal ausgezeichneten Projekte informiert. Investoren sollen über das Portal leichter auf STEP-Investitionen aufmerksam werden.

Eine besondere Erleichterung soll für geförderten IPCEI-Vorhaben gelten. Hier gilt die Vermutung, dass sie kritische Technologien im Sinne der STEP-Voraussetzungen betreffen, soweit sie einem der drei oben genannten Sektoren zugeordnet werden können. Sie sind unter STEP förderfähig, wenn sie die Voraussetzungen eines der einschlägigen Programme erfüllen und die Finanzierungslücke sowie die förderfähigen Kosten durch die IPCEI-Beihilfe nicht voll ausgeschöpft werden.

Gemäß ihrer Mitteilung vom 31.5.2024 C(2024) 3570 zur Ergänzung der Leitlinien für Regionalbeihilfen im Hinblick auf die Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) eröffnet die EU-Kommission den Mitgliedstaaten zusätzlich die Möglichkeit, ihre Fördergebietskarten dahingehend anzupassen, als dass die Förderquoten für STEP-Projekte in A-Fördergebieten um bis zu 10% und in C-Fördergebieten um bis zu 5% erhöht werden können.

Ausblick

STEP ist nunmehr eine weitere Maßnahme mit dem Ziel, die EU zu einem attraktiveren Standort für innovative und strategisch wichtige Technologien zu machen. Die STEP-Plattform schafft eine Übersichtlichkeit über eine Vielzahl von EU-Förderprogrammen und erleichtert so die Suche nach passenden Förderinstrumenten. Inwiefern unter Berücksichtigung der weiterhin bestehenden beihilferechtlichen Regeln mit dem STEP-Seal tatsächlich eine Erleichterung der Kumulation und Kombination von Fördermitteln erzielt wird, ist offen. Wie am Beispiel des IPCEIs deutlich wird, werden die zulässigen Beihilfehöhen dadurch nicht verändert.

Co-Autorin des Beitrags ist Katrin Gerb.