Neues zum EU-Innovationsfonds: Über 850 Millionen Euro Förderung für sechs Projekte im Bereich Batteriezellherstellung
Am 4. Juli 2025 hat die EU-Kommission die Ergebnisse der Evaluierung der im Rahmen des Förderaufrufs „Battery Cells“ des EU-Innovationsfonds eingereichten 14 Anträge veröffentlicht. Die Anträge wurden aus acht Mitgliedstaaten gestellt. Insgesamt wurden sechs Projekte für eine Förderung ausgewählt.
Hintergrund
Erstmalig wurde in diesem Jahr im Rahmen des EU-Innovationsfonds ein gezielter Förderaufruf für Batteriezellprojekte gestartet, um die Kapazitäten der EU im Bereich der Batteriezellfertigung zu stärken (siehe hierzu auch unseren Blogbeitrag vom 19. Dezember 2024).
Der Förderaufruf hebt die strategische Bedeutung des Batteriesektors für Elektrofahrzeuge für die EU hervor und fokussiert sich auf die Nachhaltigkeit der Herstellungsprozesse und die Diversifizierung der Lieferketten, um die Abhängigkeit von ausländischen Lieferanten zu reduzieren. Er spiegelt das Engagement der EU für den Aktionsplan des europäischen Automobilsektors wider und zielt darauf ab, die Batteriefertigungsindustrie in der EU zu stärken.
Ergebnisse
Insgesamt wurden sechs Projekte aus vier Ländern, darunter auch zwei Projekte in Deutschland, für eine Förderung ausgewählt. Der geplanten Förderung i.H.v. insgesamt 852 Mio. € steht im Zeitraum von zehn Jahren eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um rund 91 Mio. t CO2-Äquivalent pro Jahr sowie ein Ausbau der Produktionskapazitäten von Batteriezellen für Elektrofahrzeuge um rund 56 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr gegenüber. Hiermit wird die Entschlossenheit der EU unterstrichen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern und Dekarbonisierungstechnologien zu unterstützen.
In ihrer Pressemitteilung unterstrich die EU-Kommission den Innovationsgrad und die strategische Bedeutung der ausgewählten Projekte. Sie sollen Europas Übergang zu einer sauberen und wettbewerbsfähigen Industrie stärken, die Abhängigkeit von Importen verringern und die Entwicklung sauberer Technologien sowie die industrielle Führungsrolle Europas fördern.
Alle Projekte sollen bis 2030 in Betrieb gehen. Die Förderung deckt sowohl Investitions- als auch Betriebskosten ab und wird bei Erreichen von vorab festgelegten Projektmeilensteinen ausgezahlt. Teilweise können die Mittel bereits vor der Inbetriebnahme zur Unterstützung der Investitionsphase in Anspruch genommen werden.
Für den Förderaufruf stand ein Budget von 1 Mrd. € zur Verfügung. Mit den 14 eingegangenen Anträgen wurden Fördermittel i.H.v. insgesamt 1,6 Mrd. € beantragt, womit das Budget um 60 % überzeichnet war. Vergeben wurden jetzt jedoch nur rund 85 % des verfügbaren Budgets, da ein Projekt als nicht-förderfähig bewertet wurde und sieben der 13 förderfähigen Projekte die erforderlichen Kriterien nicht vollständig erfüllten. In diesem Kontext betonte die EU-Kommission den hohen Anspruch, den sie an Projekte stellt, um für eine Förderung zugelassen zu werden.
Weiteres Vorgehen
Mit der Auswahl der Projekte, treten diese nunmehr in die sog. Grant Agreement Preparation-Phase mit der Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (nachfolgend: CINEA) ein. Diese dient der Vorbereitung des Abschlusses des Fördervertrags (sog. Grant Agreement) und umfasst einen iterativen Prozess zwischen dem Antragsteller und dem jeweils zuständigen Bearbeiter der CINEA.
Nach Abschluss dieser Phase werden voraussichtlich im dritten Quartal 2025, jedoch spätestens bis Ende Januar 2026 – neun Monate nach der Frist für die Antragseinreichung – die Grant Agreements unterzeichnet.
Die Projekte, die nicht für eine Förderung ausgewählt wurden, jedoch grundsätzlich vielversprechend, wenn auch noch nicht hinreichend ausgereift sind, haben die Möglichkeit eine Projektentwicklungshilfe (engl. Project Development Assistance) von der Europäischen Investitionsbank zu erhalten.
Ausblick
Der Förderaufruf mit einem Fokus auf Batteriezellprojekte beruht auf der Ankündigung der EU-Kommission vom 6. Dezember 2023 im Rahmen des EU-Innovationsfonds im Zeitraum von drei Jahren insgesamt ein Budget von bis zu 3 Mrd. EUR für solche Projekte zur Verfügung zu stellen.
Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass es auch in der kommenden Förderrunde, die voraussichtlich Ende 2025 starten wird, einen erneuten Förderaufruf für Batteriezellprojekte geben wird. Hierfür spricht auch, dass die EU-Kommission den Ausgang der ersten Antragsrunde positiv bewertet. Die im Vergleich zu den weiteren Förderaufrufen geringe Anzahl an eingegangenen Anträgen führt sie insbesondere auf den engen Projektfokus des Aufrufs zurück. Vor dem Hintergrund, dass bislang im Rahmen des EU-Innovationsfonds lediglich ein Projekt zur Herstellung von Batteriezellen für Elektrofahrzeuge gefördert wurde und auch unter Berücksichtigung der aktuellen Lage des Sektors ordnet die EU-Kommission den Eingang von 14 Anträgen als „sehr gutes Ergebnis“ ein.
Da das Budget der diesjährigen Antragsrunde nicht vollständig ausgeschöpft wurde, könnte eine nächste Antragsrunde potenziell mit einem höheren Budget ausgestattet werden. Der EU-Innovationsfonds wird aus den Einnahmen aus dem Europäischen Emissionshandel finanziert. Sofern Budgets nicht vollständig verbraucht werden, werden diese grundsätzlich zur Förderung anderer Projekte im EU-Innovationsfonds eingesetzt und häufig im Rahmen der folgenden Antragsrunden zur Verfügung gestellt.