EU-Innovationsfonds: Überblick über die aktuellen Förderaufrufe
Neue Förderaufrufe im EU-Innovationsfonds veröffentlicht
Die deutsche Wirtschaft steht weiterhin unter enormem Transformationsdruck. Dabei gibt es viele vielversprechende Ideen, um die Transformation voranzutreiben. Und die Unternehmen sind grundsätzlich auch bereit, die Projekte anzugehen. Allein die Finanzierung stellt regelmäßig eine schwer zu nehmende Hürde dar. Insbesondere hohe Betriebskosten stellen die Wirtschaftlichkeit entsprechender Vorhaben vielfach in Frage.
Genau diesen Förderbedarf adressiert der EU-Innovationsfonds. Am 3. Dezember 2024 wurden insgesamt 3 neue Förderaufrufe veröffentlicht, die eine Förderung in unterschiedlichen Themenbereichen ermöglichen:
- Förderaufruf „Net Zero Technologies“ mit einem Fokus auf der Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie
- Förderaufruf „EV Batteries“ mit einem Fokus auf der Produktion von Batteriezellen für den Einsatz in Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Förderaufruf „Auction RFNBO Hydrogen“ mit einem Fokus auf der Schaffung von zusätzlichen Kapazitäten zur Herstellung von RFNBO Wasserstoff
Der EU-Innovationsfonds ist damit in diesem Jahr so vielfältig ausgestaltet wie nie zuvor. Einen Überblick finden Sie hier.
Der Förderaufruf „Net Zero Technologies“ richtet sich gezielt an Projekte, die innovative CO2-arme Technologien und Prozesse in den energieintensiven Sektoren, die in Anhang 1 und Anhang 3 der EU-ETS-Richtlinie genannt sind, integrieren. Damit ist er besonders für energieintensive Unternehmen interessant. Der technologieoffene Ansatz ermöglicht dabei eine Förderung verschiedenster Projekte. Explizit erfasst sind auch Projekte im Bereich „Carbon Capture and Storage/Utilisation“.
Dieser Förderaufruf wird ergänzt durch den in diesem Jahr erstmalig erfolgten „Sonder“-Förderaufruf für die Herstellung von Batteriezellen für Elektrofahrzeuge („EV Batteries“). Im Rahmen von integrierten Projekten können hierbei auch vor- und nachgelagerte Tätigkeiten wie die Produktion von pCAM, CAM, AAM, Elektrolyten und Separatoren sowie das Recycling von Batterien und Batteriematerialien gefördert werden.
Der besondere Vorteil am EU-Innovationsfond: Es können die sog. relevanten Kosten, die sich – etwas vereinfacht dargestellt – aus der Differenz zwischen den Kosten (CAPEX und OPEX) und den Einnahmen eines Projektes ergeben, mit bis zu 60 % gefördert werden. Damit ermöglicht der EU-Innovationsfonds auch eine Förderung der Betriebskosten und ist daher eines der attraktivsten Förderprogramme der aktuellen Zeit.
Entsprechend hoch sind jedoch auch die Anforderungen, um eine Förderung erhalten zu können: Der EU-Innovationsfonds ist ein wettbewerbliches Förderprogramm. Im Rahmen des „Net Zero Technologies“-Förderaufrufs werden die Projekte anhand der folgenden 5 Auswahlkriterien bewertet:
- Innovationsgrad,
- Treibhausgasemissionseinsparungspotential,
- Technische, operative und finanzielle Machbarkeit,
- Replizierbarkeit und
- Fördereffizienz (Förderung geteilt durch absolute Treibhausgasemissionseinsparung).
Für den Förderaufruf „EV Batteries“ kommen noch 2 weitere Auswahlkriterien hinzu:
- THG-Einsparungspotential bezogen auf den Produktionsprozess
- Versorgungssicherheit und Reduzierung von Abhängigkeiten
Nur die Projekte mit der höchsten Punktzahl erhalten eine Förderung, bis das Förderbudget aufgebraucht ist. Dieses beträgt in diesem Jahr für den „Net Zero Technologies“-Förderaufruf insgesamt 2,4 Mrd. €, aufgeteilt auf 5 Unterthemen und für den Förderaufruf „EV Batteries“ 1 Mrd. €.
Bis zum 24. April 2025 haben Unternehmen Zeit, einen Antrag für eine Förderung aus dem EU-Innovationsfonds basierend auf den Förderaufrufen „Net Zero Technologies“ und „EV Batteries“ einzureichen. Der vollständige Antrag umfasst unter anderem eine detaillierte Projektbeschreibung mit einem Umfang von bis zu 70 Seiten. Als Anlagen sind diesem unter anderem ein Finanzmodell, eine Machbarkeitsstudie sowie eine Treibhausgasemissionseinsparungsberechnung beizufügen. Die rund 4,5 Monate für die Erstellung der Antragsunterlagen sind damit vor dem Hintergrund des Umfangs und der Komplexität der einzureichenden Unterlagen recht knapp bemessen und sollten möglichst vollständig ausgenutzt werden, um die Förderchancen zu maximieren.
Der Förderaufruf „Auction RFNBO Hydrogen“ fördert in 2 Unterthemen die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten von mindestens 5 MWe zur Herstellung von RFNBO Wasserstoff. Während im Unterthema „General“ keine Begrenzung der Abnehmer erfolgt, müssen im Unterthema „Maritime“ mind. 60 % des produzierten Wasserstoffs von Unternehmen aus dem maritimen Sektor abgenommen werden.
Wie der Name bereits verrät, ist dieser Förderaufruf als Auktion ausgestaltet. Die Antragsteller geben ein Gebot je Kilogramm (kg) produziertem Wasserstoff ab. Das Gebot entspricht der Differenz zwischen den erwarteten Einnahmen aus dem Verkauf einer Einheit Wasserstoff am Markt und den Kosten für maximal 10 Jahre. Hierbei können Kostenelemente wie Produktion, Verkauf, Transport und Lagerung berücksichtigt werden. Das maximale Gebot beträgt 4 €/kg Wasserstoff. In der vorherigen Auktionsrunde wurde ein deutlich geringerer Clearingpreis von 0,48 €/kg erreicht. Nur die günstigsten Gebote erhalten den Zuschlag. Über diesen Mechanismus können bis zu 100 % der Finanzierungslücke bis maximal 250 Mio. € (Unterthema „General“) bzw. bis max. 200 Mio. € (Unterthema „Maritime“) über 10 Jahre gefördert werden.
Projekte können nur dann gefördert werden, wenn sie einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit Europas leisten. Vor diesem Hintergrund ist die Beschaffung bestimmter Anlagenteile des Elektrolyseurs aus China auf max. 25 % der Gesamtkapazität des Elektrolyseurs beschränkt. Des Weiteren müssen die Projekte technisch, finanziell und operationell hinreichend ausgereift sein und der geförderte Wasserstoff muss nachweislich mind. 70 % der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Einsatz von fossilen Brennstoffen gem. der Delegierten Verordnung C(2023)1086 zur REDII einsparen.
Anträge im Rahmen des Förderaufrufs „Auction RFNBO Hydrogen“ können bis zum 20. Februar 2025 eingereicht werden. Mit dem Antrag ist eine umfangreiche Projektbeschreibung nebst diversen Anlagen vorzulegen. Unter anderem sind Planungen betreffend die Strombeschaffung aus Erneuerbaren Energien, die Wasserstoffabnahme, die Preisgestaltung und die Beschaffung des Elektrolyseurs darzulegen.
Unser Team steht Ihnen gerne zur Seite, um Sie während des gesamten Antragsverfahrens umfassend zu unterstützen – rechtlich, technisch und kaufmännisch.