Kartell-, Vergabe- und Beihilfenrecht

Klimaschutzverträge – Eine erste Bilanz und der Start des nächsten vorbereitenden Verfahrens

Verfasst von

Ricarda Völker

Darja Bleyl

In unserem Blogbeitrag vom 4. August 2023 haben wir das neue Förderinstrument der Klimaschutzverträge vorgestellt. Dieses zielt darauf ab, klimafreundliche Produktionsprozesse in energieintensiven Unternehmen zu fördern, indem Mehrkosten (CAPEX und OPEX) im Vergleich zu konventionellen Verfahren ausgeglichen werden. Für die Dauer von 15 Jahren können hohe Fördersummen eingeworben werden. Nunmehr ist die erste Gebotsrunde abgeschlossen und bereits das zweite vorbereitende Verfahren gestartet.

Abschluss des ersten Gebotsverfahrens – eine erste Bilanz

Am 11. Juli 2024 endete die Antragsfrist für die erste Gebotsrunde der Klimaschutzverträge. Unternehmen, die im Sommer 2023 erfolgreich am vorbereitenden Verfahren teilgenommen haben, hatten damit 4 Monate Zeit, um ihren Antrag inklusive Gebot für den Abschluss eines Klimaschutzvertrages einzureichen.

Es sind insgesamt 17 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen von 5,3 Mrd. € eingegangen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (nachfolgend: BMWK) bewertet den Ausgang des ersten Gebotsverfahrens positiv. Die Anträge stammen sowohl aus der Großindustrie als auch aus dem Mittelstand.

Das Gesamtvolumen der eingegangenen Förderanträge übersteigt das Budget von 4 Mrd. €, das für die erste Gebotsrunde zur Verfügung steht. Sofern alle Anträge die formalen Kriterien erfüllen, erfolgt anschließend die Zuschlagserteilung an diejenigen Antragsteller, die die geringste Förderung je eingesparter Tonne CO2-Äquivalent benötigen. Der Abschluss der ersten Klimaschutzverträge soll voraussichtlich im Oktober 2024 erfolgen.

Start des vorbereitenden Verfahrens für die zweite Gebotsrunde

Nur rund 2 Wochen nach dem Ablauf der Antragsfrist für das erste Gebotsverfahren wurde unmittelbar das vorbereitende Verfahren für die zweite Gebotsrunde gestartet.

Die Teilnahme am vorbereitenden Verfahren ist für Unternehmen, die am zweiten Gebotsverfahren partizipieren möchten, verpflichtend. Dabei will das BMWK die im vorbereitenden Verfahren übermittelten Informationen nutzen, um das nächste Gebotsverfahren effektiv und bedarfsgerecht auszugestalten. Vor diesem Hintergrund weist das BMWK explizit darauf hin, dass die Regeln des Förderprogramms Klimaschutzverträge grundsätzlich auch für das zweite Gebotsverfahren gelten werden, jedoch beabsichtigt ist, das Förderprogramm auf Basis der Informationen aus dem vorbereitenden Verfahren „passgenau“ auszugestalten. Die Bereiche CCUS (Carbon Capture, Utilization and Storage), Wasserstoff und Prozesswärme werden in diesem Zusammenhang explizit genannt. Alle Industrieunternehmen werden daher ermutigt, mit großen Dekarbonisierungsvorhaben am vorbereitenden Verfahren teilzunehmen. Hierfür haben die Unternehmen bis zum 30. September 2024 Zeit.

Das zweite Gebotsverfahren soll dann voraussichtlich Ende 2024 beginnen, steht aktuell jedoch noch unter einem Haushaltsvorbehalt sowie unter dem Vorbehalt der beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.

Bewertung und Ausblick

Die Ergebnisse des ersten Gebotsverfahrens belegen, dass ein grundsätzliches Bedürfnis nach der Förderung aus dem Förderprogramm Klimaschutzverträge besteht. Unsere Erfahrungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit Unternehmen im ersten Gebotsverfahren zeigen allerdings, dass noch mehr Unternehmen an dem wettbewerblichen Verfahren teilnehmen und damit ihre transformativen Vorhaben durchführen würden, wenn die Vorgaben des Förderprogramms durch das BMWK bedarfsgerechter ausgestaltet würden. Dies scheint auch das BMWK erkannt zu haben und plant, das zweite Gebotsverfahren auf der Basis der Informationen aus dem vorbereitenden Verfahren entsprechend anzupassen. Insoweit dürften auch die Erfahrungen aus dem ersten Gebotsverfahren genutzt werden, um das Förderprogramm weiter an den tatsächlichen Bedürfnissen des Marktes auszurichten und so die Ziele des Förderprogramms zu erreichen. Dies sehen wir als echte Chance für Industrieunternehmen an, die Ausgestaltung des Förderprogramms zu beeinflussen.

Ermutigend ist insoweit auch die, zum Beispiel im Vergleich mit der Auktion für Wasserstoffprojekte im EU-Innovationsfonds, vergleichsweise geringe Anzahl an Anträgen im ersten Gebotsverfahren, auch wenn diese das verfügbare Budget überschreiten. Es bestehen demnach grundsätzlich gute Chancen, eine Förderung auch tatsächlich zu erhalten, wenn ein den Anforderungen der Förderrichtlinie und des Förderaufrufs entsprechender Antrag eingereicht wird. Zu beachten ist jedoch, dass derzeit nicht absehbar ist, wie sich – auch vor dem Hintergrund der Anpassungsbereitschaft des BMWK – die Zahl der Antragstellung im zweiten Gebotsverfahren entwickeln wird.