Kartell-, Vergabe- und Beihilfenrecht

Neuer Vergabeerlass im Saarland seit 1. Juli 2025: Neue Chancen für Auftraggeber und Unternehmen

Verfasst von

Dr. Georg Queisner

Juliane Höhn

Malina Grosser

Seit dem 1. Juli 2025 gelten im Saarland neue, deutlich erhöhte Wertgrenzen für öffentliche Aufträge (Amtsblatt des Saarlandes, Nr. 26 vom 10. Juli 2025, S. 547ff.). Der Vergabeerlass erleichtert die Vergabe öffentlicher Aufträge, reduziert bürokratische Hürden und schafft insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) attraktive Möglichkeiten, an Ausschreibungen teilzunehmen.

Was hat sich geändert?

Der Erlass wurde den Kommunen am 30. Juni bekanntgegeben und am 10. Juli im Verkündigungsportal des Saarlandes veröffentlicht. Er ersetzt den Erlass vom 28. August 2024, der bis Jahresende 2025 galt, und ist unbefristet gültig. Der Erlass zielt darauf ab, Vergabeverfahren bspw. durch erhöhte Wertgrenzen zu vereinfachen und damit den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. Die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und die Grundsätze von Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sind weiterhin zu beachten.

Von größter Relevanz sind die neuen Wertgrenzen (alle Beträge netto, ohne Umsatzsteuer):

Bauleistungen:

  • Direktauftrag: Von 20.000 € auf 100.000 € erhöht.
  • Freihändige Vergabe: Von 150.000 € auf 5.538.000 € (EU-Schwellenwert) erhöht.
  • Beschränkte Ausschreibung: Von 1.000.000 € auf 5.538.000 € (EU-Schwellenwert) erhöht.

Liefer- und Dienstleistungen (UVgO):

  • Verhandlungsvergabe/Freihändige Vergabe: Von 25.000 € auf 221.000 € (EU-Schwellenwert) erhöht.
  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: Von 100.000 € auf 221.000 € (EU-Schwellenwert) erhöht.
  • Direktauftrag (§ 14 UVgO): Von 10.000 € auf 100.000 € erhöht.

Freiberufliche Leistungen (z. B. Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure):

  • Direktauftrag: Von 25.000 € auf 100.000 € erhöht.

Was bedeutet das für Sie?

Der Vergabeerlass bringt konkrete Vorteile für Auftraggeber wie Kommunen, Landesbehörden oder öffentliche Einrichtungen sowie für Unternehmen:

  1. Weniger Bürokratie: Die erhöhten Wertgrenzen ermöglichen es, Aufträge schneller und mit geringerem Verwaltungsaufwand zu vergeben. Dies spart Zeit und Ressourcen für Auftraggeber und Unternehmen.
  2. Gestiegene Chancen für KMU: Besonders kleine und mittelständische Unternehmen profitieren, da sie einfacher mit öffentlichen Aufträgen beauftragt werden können, ohne sich mit z.T. komplexen und zeitintensiven Vergabeverfahren auseinandersetzen zu müssen.
  3. Flexibilität bei der Beauftragung: Die Möglichkeit, Direktaufträge bis 100.000 € (netto) zu vergeben, erlaubt es Auftraggebern, gezielt und auch kurzfristig mit vertrauenswürdigen Partnern zusammenzuarbeiten.

Für Auftraggeber bedeutet dies eine enorme Erleichterung in der täglichen Praxis, insbesondere bei kleineren und mittelgroßen Projekten. Dennoch bleibt die Einhaltung vergaberechtlicher Vorgaben essenziell, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Zudem kann sich bei Direktaufträgen der Bedarf ergeben, die Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung nachzuweisen bzw. zu dokumentieren.

Was wir für Sie tun können

PwC Legal steht Ihnen als verlässlicher Partner im Vergaberecht zur Seite. Ob Beratung zu Vergabeverfahren, rechtliche Prüfung von Ausschreibungen, Unterstützung bei der Vertragsgestaltung oder Begleitung bei rechtlichen Streitigkeiten: Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte und praxistaugliche Lösungen, um Ihre Projekte effizient und rechtssicher umzusetzen. Unser Team verfügt über langjährige Expertise im Vergaberecht und kennt die Besonderheiten des Saarlandes.