Inhaberkontrollverfahren im Profi-Fußball – eine Alternative zu 50+1?
Die 50+1-Regel, festgelegt in § 8 Abs. 2 und 3 der Satzung der Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL), reglementiert die Beteiligungsstrukturen der Fußballclubs. Dabei führt diese zu einer Verfestigung von Ungleichheit und Wettbewerbsverzerrung. Ausnahmen von der 50+1 Regelung werden vom Präsidium des DFL bewilligt, welches mit Vertretern vierer Clubs besetzt ist. Folglich entscheiden die Vertreter der Clubs über die Anträge ihrer Konkurrenz zur Bewilligung von Ausnahmen der Regelung. Dies ist eine äußerst fragwürdige Governance-Regelung.
Um den Spagat zwischen den wirtschaftlichen Interessen und den Interessen der Fans zu schaffen, müssen die 50+1-Regelung verbessert und die Entscheidungsstrukturen reformiert werden. Hierfür bietet sich eine Orientierung am Banken- und Versicherungsrecht an. Der Zugang zum Eigentum von Banken und Versicherungen ist in § 2c des Kreditwesengesetzes (KWG) reglementiert. Wer 10 Prozent oder mehr an einer solchen erwerben will, muss ein Inhaberkontrollverfahren durchlaufen. Dabei werden die Solidität des Investors, seine strategischen Ziele, Reputation und vieles mehr durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft. Im Falle einer Veränderung der Voraussetzungen kann die BaFin eine erteilte Genehmigung wieder entziehen.
Ein ähnliches Verfahren bietet sich auch für die Zulassung von Eigentümern bei Fußballclubs an. Dieses Verfahren sollte durch eine unabhängige Kommission geleitet werden. Hierbei sind Interessen der Investoren und Eigentümer auszugleichen, damit ein „Ausverkauf“ des Fußballs vermieden wird. Die Kommission muss von sachverständigen, aber insbesondere unabhängigen Personen besetzt werden. Ein entscheidender Vorteil eines solchen Verfahrens ist, dass dieses für alle Clubs der 1. bis 3. Liga gelten würde. Die momentan kritisierte Wettbewerbsverzerrung könnten beseitigt und ein fairer Wettbewerb um Investoren eröffnet werden. Qualitative Kriterien würden eine geeignetere Auswahl von Investoren ermöglichen und wären besser geeignet als die vorherrschende starre Regelung.
Meinen Gastbeitrag zu diesem Thema und weiteren Reformvorschlägen finden Sie hier.