Kartell-, Vergabe- und Beihilfenrecht

Einleitung einer eingehenden Prüfung zur Übernahme von Covestro durch ADNOC nach EU-Drittstaatensubventionsverordnung

Verfasst von

Heiner Mecklenburg, M.Sc (London)

Georg Friedrich Hensel

Am 28. Juli 2025 hat die Europäische Kommission eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme der Covestro AG (Covestro) durch die Abu Dhabi National Oil Company PJSC (ADNOC) nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung (Verordnung (EU) 2022/2560, EU-FSR) eingeleitet. ADNOC ist ein staatlicher Mineralöl- und Energiekonzern mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), Covestro ein deutscher Chemiekonzern. Ziel der Prüfung ist die Feststellung, ob ADNOC drittstaatliche Subventionen erhalten hat, die den Wettbewerb auf dem EU-Binnenmarkt verzerren könnten.

Die erste eingehende Prüfung eines Zusammenschlusses nach der EU-FSR leitete die Kommission vor etwa einem Jahr ein. Sie betraf die Übernahme der PPF Telecom Group (PPF) durch die Emirates Telecommunications Group Company PJSC (e&), einen staatlich kontrollierten Telekommunikationsanbieter aus den VAE. Die Kommission hat die Entscheidung in diesem Fall kürzlich veröffentlicht (hier).

Im Anschluss an einen Überblick des Entschlusses zur Einleitung der Prüfung werden wir erörtern, welche Abhilfemaßnahmen bzw. Verpflichtungszusagen für ADNOC auf Grundlage der PPF-Entscheidung in Betracht kommen könnten, sofern die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen gewährt wurden.

Den gesamten Artikel lesen Sie hier (nur englische Version verfügbar).