EU-Kommission evaluiert den EU-beihilfenrechtlichen Rahmen für Sozialdienstleistungen
Die EU-Kommission hat eine Evaluation der EU-beihilfenrechtlichen Vorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Bereich der Gesundheits- und Sozialdienste (z.B. medizinische Versorgung durch Krankenhäuser, Langzeitpflege, Kinderbetreuung, Sozialwohnungen) eingeleitet, die einen wesentlichen Bestandteil mitgliedsstaatlicher Daseinsvorsorgeleistungen bilden.
Die Mitgliedstaaten verfügen grundsätzlich über ein weites Ermessen, wie sie solche Sozialdienstleistungen organisieren. Aus Sicht des EU-Beihilfenrechts befasst sich die EU-Kommission damit, ob die staatliche Finanzierung von Sozialdienstleistungen den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig verzerren. Sie muss dafür sorgen, dass der rechtliche Rahmen zur Sicherstellung beider Ziele sorgt: Privilegierte Finanzierung von wichtigen Sozialdienstleistungen als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge einerseits und die Vermeidung von übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen hierdurch andererseits. Daher überprüft die EU-Kommission in zeitlichen Abständen, ob der rechtliche Rahmen noch zweckmäßig ist. Die Evaluation wird eine öffentliche Konsultation, einen gezielten Fragebogen und eine Expertenstudie beinhalten.
Zu diesem Zweck dient die eingeleitete Evaluation, die auf die Prüfung ausgerichtet ist, ob die bestehenden Regeln ihre Ziele erreicht haben und angesichts der Entwicklungen im Sektor und in der Rechtsprechung der europäischen Gerichte noch angemessen sind.
In diesen Zusammenhang ist auch die Evaluation der sog. DAWI-de-minimis-Verordnung (Verordnung Nr. 360/2012) einzuordnen, die am 31. Dezember 2020 ausläuft, nach dem Willen der EU-Kommission aber verlängert werden soll. Hiernach werden Beihilfen für sog. DAWI von bis zu 500.000 € in drei Steuerjahren als zu marginal empfunden, um den Wettbewerb oder den Handel zwischen den Mitgliedstaaten hinreichend zu beeinträchtigen. Solche de-minimis-Beihilfen können nach einem vereinfachten Regelwerk und ohne nennenswerten Aufwand rechtskonform gewährt werden.
Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Ergebnisse die Evaluation bringt. Die staatliche Finanzierung von Sozialdienstleistungen ist und bleibt ein wichtiges Instrument der staatlichen Daseinsvorsorgeaktivitäten. Mit Spannung zu erwarten ist insbesondere, ob die Evaluation zu einer Erhöhung des Schwellenwerts der DAWI-de-minimis-Verordnung oder zur Änderung der Regelungen des DAWI-Freistellungsbeschlusses (2012/21/EU) führt.