Financial Services

Auswertung der Berichte der Berichterstatter vom Juni 2026 zum MISP

Verfasst von

Dr. Michael Huertas

Dr. Hagen Weiss

Fabian Joshua Schmidt, LL.M.

EU RegCORE Client Alert | Kapitalmarktunion + Spar- und Investitionsunion

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) des Europäischen Parlaments hat am 11. Juni 2026 zwei Berichtsentwürfe zum Market Integration and Supervision Package (MISP) veröffentlicht, die die erste substanzielle legislativpolitische Positionierung des Parlaments zu den im Dezember 2025 vorgelegten Kommissionsvorschlägen darstellen. Die Berichtsentwürfe der Berichterstatter Markus Ferber (Master-Verordnung) und Eero Heinäluoma (Master-Richtlinie) gehen in zentralen Punkten erheblich über die Kommissionsvorschläge hinaus und sehen unter anderem eine umfassende Direktaufsicht der ESMA über sämtliche EU-CCPs und CSDs, eine direkte ESMA-Beaufsichtigung bedeutender Vermögensverwaltungsgruppen sowie die Einführung eines gesetzlichen Wettbewerbsmandats für die ESMA vor. Für regulierte Unternehmen bedeutet dies: Die künftige Aufsichtsarchitektur der EU-Kapitalmärkte wird derzeit grundlegend neu verhandelt – mit potenziell weitreichenden Auswirkungen auf Aufsichtsbeziehungen, Gebührenstrukturen und Compliance-Planung.

Betroffen sind CCPs, CSDs, Wertpapierfirmen, systematische Internalisierer, Verwaltungsgesellschaften, AIFMs, Verwahrstellen, Krypto-Dienstleister (CASPs) sowie Handelsplätze in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Parlamentsposition sieht unter anderem eine Abschaffung der Unterscheidung zwischen bedeutenden und weniger bedeutenden Marktteilnehmern bei CCPs und CSDs, ein gestuftes Signifikanzmodell für CASPs anstelle einer pauschalen ESMA-Aufsicht, verschärfte Anforderungen für Wertpapierleihgeschäfte mit einer Mindestrenditequote von 90 % sowie eine Abschaffung nationaler Ermessensspielräume bis 31. Dezember 2028 vor. Die ECON-Abstimmung wird für das vierte Quartal 2026 erwartet; Trilogverhandlungen könnten bis Mitte 2027 abgeschlossen werden, mit einem operativen Übergangsfenster bis 2028-2029.

Finanzmarktteilnehmer sollten ihre bisherige Compliance-Planung, die auf den Kommissionsvorschlägen vom Dezember 2025 basiert, anhand der weitergehenden Parlamentsposition neu kalibrieren. Prioritäre Maßnahmen umfassen die Kartierung künftiger Aufsichtsbeziehungen, die Überprüfung der Gebührenexposition, die Bewertung bestehender Wertpapierleih-Vereinbarungen sowie die Vorbereitung interner Governance-Strukturen auf eine mögliche duale Aufsicht durch ESMA und nationale Behörden. Angesichts des strukturellen Umfangs der vorgeschlagenen Änderungen ist eine frühzeitige und proaktive Befassung geboten – Unternehmen, die auf endgültige Gesetzestexte warten, laufen Gefahr, den Anschluss an den laufenden Gesetzgebungsprozess zu verlieren. Eine ausführlichere Darstellung der einzelnen Legislativvorschläge, der Unterschiede zur Kommissionsposition sowie der praktischen Implikationen findet sich im englischsprachigen Client Alert.

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