Financial Services

EZB-SSM zieht Grenze zwischen Aufsichtsregeln und Erwartungen neu

Verfasst von

Dr. Michael Huertas

Dr. Hagen Weiss

Fabian Joshua Schmidt, LL.M.

EU RegCORE Client Alert | Bankenunion 

Die Europäische Zentralbank (European Central Bank – ECB) hat in ihrer Rolle im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) eine umfassende Überprüfung ihrer Aufsichtspublikationen abgeschlossen. Rund 130 Dokumente wurden analysiert; etwa 40 Veröffentlichungen werden eingestellt, ersetzt oder neu eingeordnet. Ziel ist es, klarer zwischen rechtlich verbindlichen Anforderungen und nicht verbindlichen aufsichtlichen Erwartungen zu unterscheiden.

Der Client Alert zeigt: Die EZB-SSM bewegt sich weg von einer Aufsichtspraxis, die sich stark auf angesammelte Leitfäden und Erwartungen stützt, hin zu einem Ansatz, der stärker auf Rechtsgrundlagen, Risikoprofilen und belastbarer Evidenz basiert. Aufsichtliche Leitfäden, Schreiben und Methoden schaffen grundsätzlich keine eigenständigen rechtlichen Pflichten. Abweichungen von solchen Erwartungen sollten daher nicht automatisch als Aufsichtsmangel behandelt werden – müssen von Banken aber nachvollziehbar und risikobasiert begründet werden können.

Besonders relevant ist dies für interne regulatorische Inventare, den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP), den internen Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit der Kapitalausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP), den internen Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit der Liquiditätsausstattung (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process – ILAAP) sowie für Bereiche wie interne Modelle, Risikodaten, Leveraged Finance, Auslagerungen und Governance. Banken sollten ihre internen Vorgaben, Kontrollrahmen und Vertragsverweise entsprechend überprüfen und klar dokumentieren, wo sie verbindliches Recht umsetzen und wo sie aufsichtliche Erwartungen risikobasiert adressieren.

Vollständigen Alert herunterladen

Englische Version