Nordrhein-Westfalen führt Mustersatzung für Unterschwellenvergabe ein – Wirkung ab 1. Januar 2026
Vom 1. Januar 2026 an müssen Kommunen in Nordrhein-Westfalen für Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht mehr die UVgO oder VOB/A beachten. Damit erhalten Kommunen mehr Spielräume. Gleichzeitig steigt aber auch ihre Verantwortung. Jede Kommune muss künftig selbst entscheiden, wie sie ihre Vergaberegeln gestaltet, um den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung sicherzustellen.
Hintergrund
Am 9. Juli 2025 hat der Landtag NRW das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Mit der Neuregelung wird die verbindliche Anwendung der UVgO und der VOB/A für Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte für Kommunen in NRW aufgehoben. Stattdessen gelten künftig die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung – unabhängig von landesrechtlichen Wertgrenzen. Formelle Ausschreibungen sind nur noch erforderlich, wenn EU-Schwellenwerte erreicht werden.
Die Mustersatzung
Die Mustersatzung versteht sich als Hilfestellung von Seiten der kommunalen Spitzenverbände in NRW, ersetzt jedoch nicht den eigenen Satzungsbeschluss. Sie wurde mit Hilfe von Praktiker:innen aus Reihen des Städtetags NRW, des Landkreistags NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW erstellt.
Die Mustersatzung ist gekennzeichnet durch:
- Orientierung an bekannten vergaberechtlichen Begriffen aus VOB/A und UVgO – ohne verpflichtende Anwendung.
- Flexibilität durch Einbindung zentraler Vergabestellen oder Rechnungsprüfungen nach § 104 GO NRW.
- Die Möglichkeit, lokale Anpassungen vorzunehmen, um Vergabeprozesse effizienter und weniger formalistisch zu gestalten.
Chancen und Herausforderungen für Kommunen
- Eigenverantwortung: Kommunen können ihre Vergaberegeln selbst gestalten und an lokale Bedürfnisse anpassen.
- Verfahrensvereinfachung: Der Wegfall der Pflicht zur Anwendung von UVgO und VOB/A reduziert Bürokratie erheblich.
- Rechtsrisiken: Fehlende verbindliche Vorgaben erhöhen die Verantwortung der Verwaltung – insbesondere im Hinblick auf Transparenz, Gleichbehandlung und mögliche Anfechtungen.
- Politische Abstimmung: Satzungsbeschlüsse erfordern die Zusammenarbeit von Verwaltung und Kommunalpolitik, was Zeit und Abstimmungsprozesse bindet.
Ausblick
Die Mustersatzung kann Kommunen bereits jetzt vorbereitend bei der Planung helfen – insbesondere angesichts der Kommunalwahlen im September 2025 und möglicher Verzögerungen bei Satzungsbeschlüssen bis Anfang 2026.
Mit dem Inkrafttreten am 1. Januar 2026 beginnen die neuen Maßstäbe – und die Mustersatzung bietet eine solide Grundlage, um Vergaben im Unterschwellenbereich künftig effizienter, flexibler und transparenter zu gestalten.
Was wir für Sie tun können
PwC Legal steht Ihnen als verlässlicher Partner im Vergaberecht in Nordrhein-Westfalen zur Seite.
Wir unterstützen Sie bei:
- Rechtssicherer Anpassung der Mustersatzung an Ihre kommunalen Bedürfnisse.
- Optimierung interner Vergabeprozesse, inklusive Einbindung zentraler Stellen und Rechnungsprüfung.
- Entwicklung praxisnaher Vergabeleitfäden, die Verwaltung und Politik effizient zusammenbringen.
- Begleitung von Vergabeverfahren und Vertragsgestaltungen, um Rechtsrisiken zu minimieren.
Die Mustersatzung sowie ergänzende Erläuterungen sind auf der Cosinex-Website unter diesem Link verfügbar.