MiCAR-Stichtag 1. Juli 2026: Was ab dem Ende der Übergangsfrist für CASPs in der EU gilt
EU RegCORE Client Alert | Digitaler Binnenmarkt der EU, Finanzdienstleistungen und Krypto-Assets
Am 1. Juli 2026 läuft die Übergangsfrist der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) EU-weit aus – ohne Verlängerung und ohne zusätzliche Schonfrist. Krypto-Dienstleister (CASPs) ohne MiCAR-Lizenz müssen ihre Tätigkeit gegenüber EU-Kunden zu diesem Stichtag einstellen. Auch ein eingereichter, aber noch nicht beschiedener Lizenzantrag eröffnet keine weiteren Handlungsspielräume.
ESMA und die nationalen Aufsichtsbehörden – darunter BaFin, AMF, CNMV, CONSOB und CSSF – haben ein abgestimmtes Enforcement-Konzept angekündigt: von Cease-and-Desist-Anordnungen, Bußgeldern und öffentlichen Warnungen über Management-Verbote bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung. In Frankreich drohen bis zu zwei Jahre Haft und €30.000 Geldstrafe; in Deutschland hat die BaFin die Übergangsfrist bereits zum Ende Dezember 2025 auslaufen lassen und geht aktiv gegen nicht-lizenzierte Anbieter vor.
Die Folgen reichen weit über das Aufsichtsrecht hinaus: Verträge nicht-lizenzierter Anbieter können nach § 134 BGB nichtig sein, Kunden stehen Ansprüche aus Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2 BGB), ungerechtfertigter Bereicherung und Gewinnabschöpfung offen. Lizenzierte CASPs wiederum müssen Kundenmigration, Outsourcing-Strukturen und Sub-Custody-Beziehungen jetzt prüfen – Intragroup-Fronting durch nicht-lizenzierte Konzerngesellschaften begründet gesamtschuldnerische Haftung und Durchgriffsrisiken.
Unser Client Alert analysiert die regulatorischen, zivilrechtlichen und insolvenzrechtlichen Konsequenzen des Übergangsfristablaufs und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für lizenzierte CASPs, nicht-lizenzierte Anbieter sowie deren Kunden.
Vollständigen Alert herunterladen
Englische Version