Datenschutz und Cybersecurity

LG Bonn: Millionenbußgeld drastisch reduziert

Verfasst von

Dr. Jan-Peter Ohrtmann

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hatte gegen den Telekommunikationsdienstleister 1&1 eine Geldbuße in Höhe von 9,55 Mio EUR wegen Verstößen gegen die Datensicherheit verhängt. Das Unternehmen klagte gegen den Bußgeldbescheid der Behörde. Heute entschied das angerufene Landgericht Bonn (LG Bonn) in dem Verfahren und reduzierte das Bußgeld auf 900.000 Euro. Dabei stand auch das von den deutschen Aufsichtsbehörden angewandte Bußgeldkonzept erstmals zur Debatte.

Das Gericht entschied, dass ein umsatzorientiertes Bußgeldkonzept wesentliche Bemessungsaspekte außer Acht lasse. Vielmehr könne der Umsatz nur einer ersten Orientierung dienen. Es seien insbesondere die Schwere der Verletzung, ihre Dauer, etwaige wiederholte Verstöße, die Umsetzung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung des Schadens etc. angemessen zu berücksichtigen.

Trotz der Entscheidung des Gerichts sieht sich der BfDI bestätigt. So heißt es in der Pressemitteilung, das Urteil zeige, dass Datenschutzverstöße nicht folgenlos blieben. Das Verfahren war das erste Gerichtsverfahren in Deutschland, in welchem über DSGVO-Bußgelder entschieden wurde.