LfDI Bremen verhängt Bußgeld in Höhe von 1,9 Mio. Euro
Die Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) hat ein Bußgeld in Höhe von 1,9 Mio. Euro gegen die Bremer Wohnungsbaugesellschaft (BREBAU GmbH) aufgrund der Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage verhängt (Pressemitteilung des LfDi: Link).
Gegenstand des Bußgeldverfahrens
Die BREBAU GmbH hatte mehr als 9.500 Daten von Mietinteressenten verarbeitet, ohne dass – nach Ansicht der LfDI – für die Verarbeitung eine Rechtsgrundlage vorgelegen hat. Zu den verarbeiteten Daten gehörten die Haarfrisur, der Körpergeruch, das persönliche Auftreten, aber auch nach der DSGVO besonders geschützte Daten wie die Hautfarbe, die ethnische Herkunft, die sexuelle Orientierung oder der Gesundheitszustand. Aufgrund der Daten habe die BREBAU GmbH die Bewerber in verschiedene Klassen eingeteilt. Neben der Verarbeitung der Daten ohne Rechtsgrundlage, lag dem Bußgeldverfahren auch die bewusste Erschwerung der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen der Betroffenen zugrunde.
Die LfDI stellt in der Pressemitteilung heraus, dass aufgrund der „außerordentlichen Tiefe der Verletzung“ ein deutlich höheres Bußgeld „angemessen“ gewesen wäre. Bei der Berechnung des Bußgeldes habe man der BREBAU GmbH zugutegehalten, dass diese umfassend kooperierte, eine eigene Sachverhaltsaufklärung betrieb und sich bemüht, dass sich solche Verstöße zukünftig nicht wiederholen werden.
Fazit
Der Fall ist ein weiteres Mosaiksteinchen, das die Praxis der Bußgeldbemessung und damit das monetäre Bußgeldrisiko greifbarer macht.