ICOs: Regulierung „light“ für die Crypto-Community?
Das vergangene Kalenderjahr hat ein neues Finanzierungsinstrument in den Fokus von StartUps gebracht: Initial Coin Offering (ICO) oder auch Token Generating Event (TGE) gennant.
Allein im Kalenderjahr 2017 wurden global durch ICOs mehr als 5,6 Mrd. USD für junge Unternehmen eingesammelt. Die jüngsten Zahlen aus dem ersten Quartal 2018 zeigen bereits jetzt ICO-Einnahmen von über 6,3 Mrd. USD, womit in 2018 das ICO-Geschäft weiter wächst.
Die enormen Wachstumszahlen und damit einhergehende Risiken für Investoren haben mittlerweile die internationalen Aufsichtsbehörden zum Handeln aufgerufen. Während in einigen Ländern (wie z.B. China, Südkorea oder Japan) der ICO- oder Kryptowährungshandel verboten wurde, reagierten andere Länder (wie z.B. die USA, Schweiz und Deutschland) mit stärkerer Regulierung durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden. Unsere globale ICO Heatmap zeigt einen globalen ICO-Regulierungsvergleich. Neben der Regulierung von Token sollten ICOs und Investoren auch auf weitere rechtliche Vorgaben achten (beispielhafte Aufzählung):
- Kundenannahme und Screeningprozesse – Know-Your-Customer (KYC), Anti-Money-Laundering (AML) und Combating the Finance of Terrorism (CFT) – sollten alle ICO-Initiatoren auch freiwillig durchführen.
- Datenschutzrechtlichte Vorgaben (insbesondere in Anbetracht der zeitnahen Umsetzung der Bundesdatenschutzgrundverordnung/“BDSG“) sollten beim Umgang mit Investorendaten genau beachtet werden.
- Allgemeine zivilrechtliche Vorgaben, wie in etwa klare, transparente und wirtschaftlich-korrekte Darstellung der Informationen im Whitepaper und anderen Unterlagen (Terms and Conditions etc.).
- Europäischer Verbraucherschutz und E-Commerce-Recht, insbesondere Informationspflichten und Verbraucherrechte, siehe u.a. Europäische Richtlinie über Verbraucherrechte (2011/83/EG) und die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/EG) sowie die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher (2002/65/EG).