Datenschutz und Cybersecurity

Hinweisgeberschutzgesetz wird noch im Juni kommen

Verfasst von

Jan Gerd Möller

Mit der Zustimmung des Bundesrates am vergangenen Freitag zu einem Kompromissentwurf aus dem Vermittlungsausschuss ist das parlamentarische Verfahren für das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ endlich abgeschlossen.  

Das Gesetz regelt den Umgang mit Hinweisen und Meldungen zu Missständen oder Betrügereien, wie beispielsweise mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst und Korruption innerhalb von Behörden und Unternehmen, wir berichteten über das Verfahren.

Aus dem Kompromissentwurf des Vermittlungsausschusses vom 9. Mai 2023 ergeben sich folgende Änderungen gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Fassung des Gesetzentwurfs:

  • Interne Meldestellen müssen als erste Anlaufstelle bevorzugt werden. Damit soll auch erreicht werden, dass das Thema Whistleblowing als Chance für eine gelebte Wertekultur gesehen wird.
  • Im Rahmen dieses Vermittlungsausschusses wurde auf die Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen für interne und externe Meldestellen zu ermöglichen, verzichtet. Die eingehenden Meldungen sollten bearbeitet werden.
  • Lediglich die Informationen über Verstöße, die sich auf den Arbeitgeber oder eine Stelle, mit der sich die hinweisgebende Person in beruflichem Kontakt befindet, beziehen, sollen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
  • Sofern die hinweisgebende Person eine Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erleidet, ist dafür eine Beweislastumkehr vorgesehen. Eine Vermutung dafür, dass die Benachteiligung eine Repressalie für den Hinweis ist, soll aber nur dann bestehen, wenn die hinweisgebende Person dies geltend macht.
  • Statt dem angedrohten Bußgeld von 100.000 Euro soll die maximale Höhe bei Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz nach dem Kompromiss nun 50.000 Euro betragen.

Ausblick

Nach der Verkündigung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt wird es dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Das Hinweisgeberschutzgesetz kann dann zum ganz überwiegenden Teil bereits Mitte Juni 2023 in Kraft treten.

Fazit

Unternehmen dürfen jetzt keine Zeit mehr verlieren und müssen dringend prüfen, ob Hinweisgeberprozesse vom Anwendungsbereich betroffen sind und den Anforderungen genügen. Besonders auch auf datenschutzrechtlicher Ebene sind geeignete Maßnahmen zu treffen.

PwC bietet einen Whistleblower and Ethics Reporting Channel als Managed Service.