Europäische Kommission legt Entwurf für Angemessenheitsbeschluss für Datentransfers in die USA vor
Die Europäische Kommission hat am 13. Dezember 2022 einen Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss für Datentransfers in die USA vorgelegt. Dem Beschlussentwurf vorausgegangen war ein durch US-Präsident Biden erlassene Executive Order (Link zu unserem Blogbeitrag), wodurch das Schutzniveau für US-Datentransfers verbessert werden soll. Der Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO soll die Bedenken des vom EuGH im sog. „Schrems II-Urteils“ hinsichtlich der Sicherheit transatlantischer Datenströme ausräumen. Der Beschlussentwurf der Europäischen Kommission kommt nun zu dem Ergebnis, dass für Transfers von personenbezogenen Daten in die USA unter dem neuen Rechtsrahmen ein ausreichendes Schutzniveau gewährleistet ist. Insbesondere soll nunmehr allen Bürgerinnen und Bürgern der EU ein ausreichender Rechtschutz zur Verfügung stehen und der Zugriff der US-Nachrichtendienste auf personenbezogene Daten beschränkt werden.
Unternehmen müssen jedoch beachten, dass bei Inkrafttreten nicht automatisch jeder Datentransfer in die USA von den neuen Regelungen abgedeckt ist. Vielmehr müssen sich Empfänger dafür bei der Handelsaufsicht FTC registrieren lassen und sich den entsprechenden Datenschutzverpflichtungen unterwerfen. Die FTC überwacht die Einhaltung der Verpflichtungen. Bei Missachtung können erhebliche Strafen drohen.
In einem nächsten Schritt wird der Entwurf das Annahmeverfahren durchlaufen. Dabei werden Stellungnahmen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) und von Vertretern der Mitgliedstaaten eingeholt. Das Europäische Parlament kann zudem abschließend wegen Kompetenzüberschreitung Änderungen verlangen oder einer Verabschiedung widersprechen; in der Praxis erfolgt dies jedoch in der Regel nicht. Bei erfolgreichem Abschluss dieses Verfahrens kann der Beschluss in absehbarer Zeit Datentransfers in die USA erheblich erleichtern und für Rechtssicherheit sorgen, solange der Beschluss gilt. Es ist davon auszugehen, dass dieser wieder gerichtlich angegriffen werden wird.