Financial Services

EU-Finanzaufsicht 2026: Von neuen Regeln zu nachweisbarer Umsetzung

Verfasst von

Dr. Michael Huertas

Dr. Hagen Weiss

Fabian Joshua Schmidt, LL.M.

EU RegCORE Client Alert | Bankenunion, Kapitalmarktunion + Spar- und Investitionsunion, Versicherungsunion

Zwischen März und Juli 2026 haben die zentralen europäischen Finanzaufsichtsbehörden ihre Jahresberichte für 2025 veröffentlicht. Die Berichte des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden (Joint Committee of the European Supervisory Authorities – Joint Committee), der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA), der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority – EIOPA) sowie – im Kontext der Bankenunion – der Europäischen Zentralbank (European Central Bank – ECB) in ihrer Rolle im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) und des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (Single Resolution Board – SRB) zeigen ein klares Bild: Die EU-Finanzaufsicht verlagert ihren Schwerpunkt zunehmend von der Entwicklung neuer regulatorischer Rahmenwerke hin zur Überwachung der praktischen Umsetzung, zu datengetriebener Aufsicht und zu Durchsetzung. Gleichzeitig bleibt die Regelsetzung insbesondere bei jüngeren Regimen wie der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism – AMLA), der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act – DORA) und der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation – MiCAR) weiter relevant.

Der englische Client Alert fasst die wichtigsten Erkenntnisse aus den Jahresberichten zusammen und identifiziert zentrale, sektorübergreifende Aufsichtstrends für 2026 und darüber hinaus. Dazu zählen insbesondere operative Resilienz und DORA-Monitoring, Datenqualität und Reporting, die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (Environmental, Social and Governance – ESG), Schutz von Kleinanlegern und Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering/Countering the Financing of Terrorism – AML/CFT) im Übergang zur neuen EU-Behörde sowie eine stärkere Koordination zwischen den Aufsichtsbehörden.

Die Jahresberichte schaffen zwar keine neuen rechtlichen Pflichten. Sie zeigen jedoch deutlich, wo Aufsichtsressourcen künftig gebündelt werden, welche Daten und Ergebnisse verglichen werden und in welchen Bereichen Prüfungen, Durchsetzung und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung zu erwarten sind. Für Finanzunternehmen bedeutet dies: Entscheidend wird weniger der Umfang der Dokumentation sein, sondern ob Kontrollen EU-weit konsistent, operativ belastbar und im Vergleich mit anderen Marktteilnehmern nachweisbar wirksam sind.

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