EU-Datenschutzaufsichtsbehörden befürworten weites Auskunftsrecht
Das Abstimmungsgremium der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden, der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), hat den ersten Entwurf von Leitlinien zum Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO zur Konsultation veröffentlicht. Der EDSA spricht sich darin für eine weite Auslegung des Rechts auf Auskunft aus und für eine enge Auslegung der Möglichkeit des Verantwortlichen, das Auskunftsersuchen (z.B. wegen Unbegründetheit) zurückzuweisen.
Die Leitlinien haben keinen rechtlichen Bindungscharakter und stellen lediglich Empfehlungen dar. Sie sind aber Grundlage für eine möglichst einheitliche Handhabung durch die Aufsichtsbehörden in der EU.
Nach der Verabschiedung der Leitlinien im Frühjahr ist es empfehlenswert, den eigenen Auskunftsprozess noch einmal vor diesem Hintergrund zu überprüfen, zu bewerten und erforderlichenfalls entsprechende Anpassungen vorzunehmen.