EU: Angemessenheitsbeschluss zu Südkorea
Mit Beschluss vom 17. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission gemäß Art. 45 Abs. 3 DSGVO entschieden, dass Südkorea ein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der EU aufweist. Der Beschluss folgte auf den Abschluss der Evaluierung durch die Kommission.
Südkorea tritt zu 14 weiteren sicheren Drittstaaten, zu denen u.a. Japan, Großbritannien, Kanada, Neuseeland, Schweiz und Israel gehören.
Unternehmen, die beispielsweise Geschäftspartner in Südkorea haben, sollten nun die Umstellung ihrer Datentransfers nach Südkorea von den sog. EU Standardvertragsklauseln auf Angemessenheitsbeschluss vorbereiten und die entsprechenden Anpassungen vornehmen.
Die Entscheidung der Kommission finden Sie hier.