ESMA veröffentlicht konsolidierte Übersicht der Vorschriften zum grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds
RegCORE Client Alert | Kapitalmarktunion
Am 21. August 2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eine 83-seitige konsolidierte Übersicht über Vorschriften und Quellen zum grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds veröffentlicht.Hier verfügbar: https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma34-45-1576_-_publication_on_cross-border_distribution_of_funds.pdfShow Footnote Die Übersicht deckt die nationalen Vorschriften, Aufsichtserwartungen sowie Details zu Gebühren und Entgelten der national zuständigen Behörden (NCAs) der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie der drei EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) ab. Die konsolidierte Übersicht erstreckt sich auf die Vertriebsanforderungen, Zulassungen und Gebühren im Zusammenhang mit fondsbezogenen Verwaltungstätigkeiten, die sowohl für AIF als auch für OGAW (UCITS) relevant sind. Sie ist als fortlaufend zu aktualisierendes Dokument zu verstehen, das für Akteure mit grenzüberschreitenden Vertriebsaktivitäten von Investmentfonds von hoher Relevanz ist. Zugleich ist zu beachten, dass nationale Vorschriften/Details in Einzelfällen schneller geändert werden können, als die konsolidierte Übersicht aktualisiert wird.
ESMA wurde durch die EU-Verordnung und die zugehörige Richtlinie zum grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds (zusammen die CBDF-Vorschriften) beauftragt, die konsolidierte Übersicht zu veröffentlichen. Während die CBDF-VorschriftenZur Erinnerung führten die CBDF-Vorschriften folgende harmonisierte Elemente ein, und zwar durch eine:
• EU-Richtlinie: (i) Vorvermarktung von AIF, (ii) Bereitstellung lokaler Einrichtungen für AIF und OGAW, die an Privatkunden vertrieben werden, (iii) ein Verfahren zur Abmeldung des Vertriebs eines AIF oder OGAW in einem Aufnahmemitgliedstaat der EU/EFTA, (iv) Angleichung bestimmter Notifizierungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb eines EU-AIF oder OGAW in einem Aufnahmemitgliedstaat der EU/EFTA; und
• EU-Verordnung: (v) Anforderungen an Marketingmitteilungen (Werbemitteilungen), (vi) Prüfung/Verifizierung von Marketingmitteilungen und (vii) Einrichtung einer zentralen Datenbank zur Veröffentlichung von (a) nationalen Vertriebsanforderungen, (b) Gebühren und Entgelten sowie (c) einer Liste der AIF, OGAW und ihrer Manager/Verwalter.Show Footnote die Compliance-Anforderungen bereits harmonisieren und teilweise vereinfachen, bestehen in den EU-/EFTA-Mitgliedstaaten weiterhin Unterschiede. Diese Unterschiede sind bei den operativen Abläufen und in der Dokumentation für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds in der EU/EFTA zu berücksichtigen. Für den Vertrieb aus Drittstaaten in die EU/EFTA gelten abweichende Vorschriften.
Dieser Client Alert ist zusammen mit weitergehenden Analysen in einer eigenständigen Serie zu lesen, die Entwicklungen beleuchtet, welche die Anwendung der CBDF-Vorschriften und den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds im weiteren Sinne prägen. Leserinnen und Leser können zudem länderspezifische Fachbeiträge unserer PwC Legal Financial Services-Teams konsultieren, die in allen EU- und EFTA-Staaten präsent sind.
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