EDPB: Task Force zu Beschwerden gegen die Nutzung von Google- und Facebook-Diensten gegründet
Das European Data Protection Board (EDPB), das Gremium der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden, wird eine Task Force ins Leben rufen, um Beschwerden bezüglich der Nutzung von Google- und Facebook-Diensten durch europäische Webseitenbetreiber schnell und europaweit einheitlich zu bearbeiten.
Die von Max Schrems gegründete Nichtregierungsorganisation noyb hatte nach dem Schrems II-Urteil des EuGH über 100 Beschwerden bei Datenschutzaufsichtsbehörden gegen die Nutzung von Google Analytics und Facebook Connect durch europäische Unternehmen eingereicht. Inhaltlich betreffen die Beschwerden die Frage, ob europäische Webseitenbetreiber über diese Dienste rechtmäßig personenbezogene Daten an Google und Facebook in die USA übermitteln. In Deutschland richteten sich die Beschwerden vornehmlich gegen Medienunternehmen, die die Dienste von Google und Facebook in ihre Internetpräsenzen integriert hatten. Sowohl Google als auch Facebook stützen sich hinsichtlich der Übermittlung in die USA auf die EU-Standardvertragsklauseln.
Ob Google und Facebook dafür die vom EuGH geforderten „zusätzlichen Maßnahmen“ als Ergänzung der Standardvertragsklauseln ergriffen haben und ob diese Maßnahmen ausreichen, um das vom EuGH geforderte Schutzniveau in den USA zu gewährleisten, ist inhaltliche Kernfrage der Beschwerdeverfahren. Außerdem will der EDPB mit einer zweiten Task Force Kriterien für die Bewertung einer Datenübermittlung im Einzelfall, Kriterien für zusätzliche Maßnahmen und Verfahrensaspekte für deren Umsetzung erarbeiten.
Sofern praxisnahe Empfehlungen für die Datenübermittlung an Dienste im Drittland erarbeitet werden, könnte diese Initiative die Rechtssicherheit in dieser rechtlich höchst unklaren Situation beitragen. Die Vereinbarung von sogenannten „SCC+“, also Garantien, die die EU-Standardvertragsklauseln ergänzen, stellt Unternehmen in der Praxis derzeit vor große Herausforderungen.