Druck auf Google Analytics wächst
Mit Bescheid vom 22. Dezember 2021 (Az: D 155.027 2021-0.586.257) hat die österreichische Datenschutzbehörde die Nutzung von Google Analytics allein auf Basis von (alten) Standardvertragsklauseln untersagt. Der Abschluss der EU-Standardvertragsklauseln ohne zusätzliche Maßnahmen reiche nicht aus. Derartige zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen wurden im Verfahren aus Sicht der Behörde nicht dargelegt.
Der Bescheid fügt sich in eine Entscheidung des Europäischen Datenschutzbeauftragten (European Data Protection Supervisor) vom 5. Januar 2022 (complaint case 2020-1013), der es dem Europäischen Parlament untersagt hat, Google Analytics (und eine Services eines Zahlungsdienstleisters) auf seiner Covid-Webseite einzusetzen. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte rügte, dass neben den EU-Standardvertragsklauseln keine hinreichenden weiteren Maßnahmen ergriffen wurden (Link EDPS).
Schließlich hat die niederländische Datenschutzaufsicht, die Autoriteit Persoonsgegevens, am 13. Januar 2022 ihre Bewertung zu Google Analytics aktualisiert und darin nun ergänzt, dass eine Nutzung von Google Analytics möglicherweise bald nicht mehr zulässig sei.
Angesichts der verbreiteten Nutzung von Google Analytics gilt es, diese Entwicklungen weiter eng im Auge zu behalten.