Der Verbriefungsmarkt 2018 – Gute Stimmung trotz anhaltender Skepsis?
Der Aufwärtstrend im Verbriefungsmarkt setzt sich auch im Jahr 2018 fort. Das diesjährige PwC Securitisation Get Together unserer Luxemburger Kollegen, zu dem auch ein Update der Broschüre „Securitisation in Luxembourg – A comprehensive guide“ vorgestellt wurde, hat gezeigt, dass die Marktteilnehmer überwiegend optimistisch sind.
Allen voran beschäftigt die Marktteilnehmer die ab 1. Januar 2019 anwendbare Securitisation Regulation (Verordnung (EU) 2017/2402). Die dort vorgesehenen Vorgaben zum Risikoselbstbehalt (risk retention) von nicht weniger als 5% des Nominalbetrags sorgen dafür, dass die an der Emission Beteiligten ein dauerhaftes wirtschaftliches Interesse an der Transaktion haben.
Die Begeisterung für den mit der Verordnung neu eingeführten Standard der einfachen, transparenten und standardisierten Verbriefung (simple, transparent and standardised – STS) hält sich hingegen in Grenzen. Die Marktteilnehmer schätzen den Einfluss auf die bisherigen Strukturen als mäßig ein. Es ist nicht zu erwarten, dass STS einen einheitlichen Standard setzt. Vielmehr wird damit gerechnet, dass sich zwei Märkte etablieren werden. Da der STS-Standard nur für True Sale- und nicht für synthetische Verbriefungen in Frage kommt und auch die Verbriefung gewerblicher Immobilienkredite (Commercial Mortgage-Backed Securities) außen vor bleibt, sind viele Verbriefungstransaktionen von vorn herein nicht für die STS-Qualifizierung geeignet.
Auffallend ist, dass der Brexit im europäischen Verbriefungsmarkt keine maßgebliche Rolle spielt. Von einem Brexit – gleichwohl in welcher Form dieser bis März 2019 erfolgen wird – unmittelbar betroffen wären lediglich britische Emittenten, die ihre Transaktionen STS-zertifizieren wollen. Die Securitisation Regulation gewährt nämlich nur EU-Emittenten die Möglichkeit, ihre Verbriefung als simple, transparent und standardised zu bewerben.
Neben der Securitisation Regulation spielt auch im Verbriefungsmarkt die Geldwäschebekämpfung eine immer wichtigere Rolle. Bei der Einhaltung der stetig strenger werdenden Geldwäschebekämpfungs-Regularien ist die Frage maßgeblich, wer der wirtschaftliche Eigentümer des Verbriefungsvehikels (SPV) ist.
Trotz der vorherrschenden Skepsis und verbleibender offener Fragen ist damit zu rechnen, dass der Verbriefungstrend sich auch in der zweiten Jahreshälfte fortsetzt. Ob dem so ist und mit welchen Entwicklungen im Jahr 2019 gerechnet werden kann, wird sich wohl auf dem im Herbst stattfindenden TSI-Kongress zeigen.