Dänische Aufsicht äußert sich zu Google Analytics
Am 21. September 2022 hat sich die dänische Datenschutzaufsicht (Datatilsynet) in die Reihe der Aufsichtsbehörden mit kritischen Hinweisen zu Google Analytics eingereiht.
Vor dem Hintergrund von Schrems II könne Google Analytics ohne die Implementierung zusätzlicher Maßnahmen nicht datenschutzrechtskonform genutzt werden. Die Aufsicht verweist als Lösung beispielhaft auf die Pseudonymisierung im sog. reverse proxy Verfahren, das auch die französische Datenschutzaufsicht (CNIL) am 20. Juli 2022 empfohlen hat (zu der Publikation hier: https://www.cnil.fr/en/google-analytics-and-data-transfers-how-make-your-analytics-tool-compliant-gdpr).
Empfehlung
Angesichts der Anforderungen aus Schrems II und der Vielzahl der kritischen gerichtlichen und aufsichtsbehördlichen Stellungnahmen ist es mehr denn je zu empfehlen, die im Unternehmen eingesetzten Web Analytics-Verfahren zu prüfen und ggf. anzupassen.