Litigation, Arbitration

PwC Legal wehrt für Sparkasse Vogtland erfolgreich Berufung vor dem OLG Dresden ab: Verwahrentgelte bei Girokonten sind zulässig

Berlin/Dresden, 31. März 2023

Das Oberlandesgericht Dresden hat am 30. März 2023 entschieden (Az: 8 U 1389/21), dass die Vereinbarung von Verwahrentgelten bei Girokonten mit Neukund:innen sowie bei einem Kontomodellwechsel zulässig ist. Das Oberlandesgericht hat damit die Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 9. Juli 2021 bestätigt, wonach die in Rede stehende Verwahrentgeltklausel als eine von der Sparkasse verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung rechtlich nicht zu beanstanden sei.

Hintergrund des Verfahrens war eine kurzzeitig verwendete Verwahrentgeltklausel, nach der die Sparkasse bei dem Abschluss von Neuverträgen sowie bei Kontomodellwechseln ein Verwahrentgelt vereinbart hatte. Dieses konnte ab einem Guthaben von EUR 5.000 (Freibetrag) erhoben werden. Gegen diese Klausel hatte die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. zunächst eine Unterlassungsklage nach dem UKlaG vor dem Landgericht Leipzig erhoben. Das Landgericht wies diese Klage mit Urteil vom 9. Juli 2021 als unbegründet ab und bestätigte damit erstmals die grundsätzliche Zulässigkeit von Verwahrentgelten. Hiergegen legte die Verbraucherzentrale Berufung beim Oberlandesgericht Dresden ein.

Das Oberlandesgericht hat nunmehr die landgerichtliche Entscheidung bestätigt. Es folgt dabei der von der Sparkasse vertretenen Auffassung, dass es sich bei der Verwahrung um eine eigenständige Hauptleistungspflicht des Kreditinstituts handelt, für welche die Parteien – auch im Wege von AGB – eine gesonderte Gegenleistungspflicht vereinbaren können. In der Folge unterliegen entsprechende Klauseln nur einer sehr eingeschränkten Inhaltskontrolle, welcher die durch die Sparkasse verwendete Klausel ohne Weiteres standhält.

Der zuständige Senat bestätigt dabei seine bereits im Hinweisbeschluss vom 18. Januar 2022 zum Ausdruck gekommene Auffassung und grenzt sich klar zu Entscheidungen ab, in denen Gerichte in leicht anders gelagerten Konstellationen Verwahrentgelte als unzulässig angesehen haben. Die Entscheidung steht dementgegen im Einklang mit dem Urteil des LG München I vom 10. März 2023 (Az. 22 O 2030/21) sowie mit der ebenfalls am 30. März 2023 verkündeten Entscheidung des OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 16/22, Aufhebung von LG Düsseldorf, Urteil vom 22. Dezember 2021 - 12 O 34/21).

Das unter anderem im Bereich des kollektiven Rechtsschutzes sowie bank- und kapitalmarktrechtlicher Streitigkeiten erfahrene und anerkannte Dispute Resolution Team der PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft (PwC Legal) um die Berliner Partner Dr. Martin Beckmann und Dr. Roman Dörfler sowie den Frankfurter Partner Stefan Gentzsch hat die Prozessvertretung für die Sparkasse Vogtland übernommen. Dabei berät PwC Legal mit einem Team um den Berliner Partner und Litigation-Experten Dr. Roman Dörfler.

Die nunmehr auch in zweiter Instanz erfolgreich abgewehrte Unterlassungsklage gegen die Sparkasse Vogtland ist neben den bislang vier Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. bzw. des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen ostdeutsche Sparkassen, mit deren Abwehr ebenfalls das Team um Roman Dörfler beauftragt wurde, erneut ein Verfahren mit bundesweiter Bedeutung für die gesamte Kreditwirtschaft.

Berater:innen Sparkasse Vogtland

PwC Legal (Berlin):
Dr. Roman Dörfler, Antonia Füller, Dr. Saskia Naomi Merle

Inhouse:
Thomas Janke-Brischmann (Bereichsleiter Vorstandsstab/Recht)

Berater Verbraucherzentrale Sachsen e.V.:
Derra, Meyer & Partner (Dresden):
Henning Brühl

Oberlandesgericht Dresden, 8. Zivilsenat:
Martina Hantke (Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht)
Dr. Albrecht Fiedler (Richter am Oberlandesgericht)
Dr. Janine Weinhold (Richterin am Landgericht)

Über PwC Legal:

In unserer globalen, sich rasch verändernden Wirtschaftswelt sind Kooperation, Umstrukturierung, Transaktion, Finanzierung und gesellschaftliche Verantwortung Themen, die unsere Mandanten zunehmend beschäftigen. Für verschiedenste komplexe Aufgabenbereiche benötigen sie rechtliche Handlungssicherheit. Deshalb beraten wir sie ganzheitlich und in enger Zusammenarbeit mit den Steuer-, Human- Resources- und Finanzexpert:innen von PwC und unserem internationalen Legal-Netzwerk in über 100 Ländern. Ob weltweit agierendes Unternehmen, öffentliche Körperschaft oder vermögende Privatperson, jedem Mandanten steht bei uns ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite, der ihn in allen wirtschaftsrechtlichen Belangen verantwortungsvoll unterstützt. So helfen wir unseren Mandanten, ihren wirtschaftlichen Erfolg langfristig zu sichern.

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