SEC erteilt Ausnahmen von Section 16(a)-Meldepflicht für EWR-Emittenten: Ein Meilenstein für transatlantische Regulierung
EU RegCORE Client Alert | Finanzaufsicht
Die US-Börsenaufsicht SEC erteilt für Direktoren und Führungskräfte bestimmter ausländischer Emittenten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eine Ausnahme von den Meldepflichten gemäß Section 16(a) des US Securities Exchange Act. Damit werden doppelte Meldepflichten vermieden, da die EU-Marktmissbrauchsverordnung (EU MAR) als gleichwertige Regulierung anerkannt wird. Für EWR-Unternehmen mit US-Notierungen bedeutet dies eine spürbare Erleichterung bei der Compliance und einen Schritt hin zu mehr regulatorischer Kohärenz zwischen Europa und den USA.
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