Kartell-, Vergabe- und Beihilfenrecht

Klimaschutzverträge: Chance auf Förderung nicht verstreichen lassen!

Verfasst von

Ricarda Völker

Darja Bleyl

In der vergangenen Woche fand die letzte digitale Sprechstunde zum zweiten vorbereitenden Verfahren im Förderprogramm Klimaschutzverträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) statt. In insgesamt vier Webinaren hat das BMWK über verschiedene Aspekte des zweiten vorbereitenden Verfahrens informiert und allen Interessierten die Möglichkeit gegeben, Fragen zu stellen. Im Ergebnis zeigt sich: Unternehmen sollten die Chance nutzen, sich am zweiten vorbereitenden Verfahren zu beteiligen und sich damit eine Förderung für ihre transformativen Vorhaben für einen Zeitraum von 15 Jahren zu sichern.

Die Teilnahme am vorbereitenden Verfahren ist dabei Voraussetzung für die Teilnahme am nachfolgenden Gebotsverfahren. Wie bereits in unserem Blogbeitrag vom 1. August 2024 ausgeführt, hat das BMWK angekündigt, die im Rahmen des vorbereitenden Verfahrens erlangten Informationen dazu zu nutzen, das Gebotsverfahren möglichst passgenau auszugestalten. Ziel sei es, in bestimmten Punkten noch mehr Flexibilität und weitere Verbesserungen für die Antragsteller zu erreichen. Damit haben die Unternehmen die Möglichkeit, durch ihre Teilnahme am vorbereitenden Verfahren Einfluss auf die Ausgestaltung des Gebotsverfahrens zu nehmen. Im Rahmen der digitalen Sprechstunden rief das BMWK vor diesem Hintergrund immer wieder dazu auf, sich auch mit Projekten zu bewerben, die bisher nicht förderfähig waren, zum Beispiel aus dem Bereich der Prozesswärme.

Für das zweite Gebotsverfahren hat sich das BMWK einen ambitionierten Zeitplan gesteckt. Es soll noch Ende dieses Jahres gestartet und im kommenden Jahr abgeschlossen werden. Die Durchführung steht dabei noch unter einem Haushaltsvorbehalt und dem Vorbehalt der beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission (siehe hierzu unseren Blogbeitrag vom 1. August 2024).

Vor dem Hintergrund des Endes der derzeitigen Legislaturperiode im nächsten Jahr bleibt derzeit abzuwarten, ob es nach der zweiten Gebotsrunde weitere Gebotsrunden in der jetzigen Form geben wird. Insoweit empfiehlt sich die Teilnahme am zweiten vorbereitenden Verfahren umso mehr: Es besteht die Möglichkeit, auf die konkrete Ausgestaltung des Gebotsverfahrens Einfluss zu nehmen, und es ist derzeit unsicher, ob es weitere Chancen geben wird, sich eine entsprechende Förderung zu einem späteren Zeitpunkt zu sichern.

Noch bis zum 30. September 2024 haben interessierte Unternehmen Zeit, ihre Teilnahmeanträge im vorbereitenden Verfahren einzureichen.