EuGH stärkt Grundsatz der Rechtssicherheit für abgeschlossene Vergabeverfahren
In der mit Spannung erwarteten Entscheidung „Fastned Deutschland GmbH & Co. KG gegen Die Autobahn GmbH des Bundes“ (Rechtssache C‑452/23) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seiner Entscheidung vom 29.04.2025 sich klar zu dem Grundsatz der Rechtssicherheit und gegen eine zeitlich unbegrenzte Möglichkeit der Geltendmachung der Rechtswidrigkeit von Mängeln in Vergabeverfahren bekannt.
Kern des Verfahrens war die Frage, ob das unionsrechtliche Effektivitätsgebot es ermöglicht, auch nach Ablauf von Ausschlussfristen des nationalen Rechts Mängel eines ursprünglichen, bereits abgeschlossenen Vergabeverfahrens geltend zu machen.
Diese Frage hat in der Praxis weitreichende Auswirkungen, etwa im Bereich kommunaler Gemeinschaftsunternehmen, die gemäß dem heutigen Verständnis vergaberechtswidrig zustande gekommen sind. Aber auch grundsätzlich bei jedem öffentlichen Auftrag, bei dem sich während der Vertragsdurchführung Änderungsbedarf ergibt. Zudem und insbesondere auch in den Fällen, in denen ursprünglich ohne ein förmliches Vergabeverfahren Aufträge erteilt worden sind.
In diesem Spannungsfeld hat der EuGH entschieden, dass dann, wenn das nationale Recht Rechtsmittelfristen vorsieht, diese im Interesse der Rechtssicherheit dauerhaft gewährleisten, dass nach ihrem Ablauf weder eine Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers angefochten noch ein Mangel des Vergabeverfahrens geltend gemacht werden kann.
Daher steht, auch wenn das nationale Recht eine Nachprüfung im Fall von späteren Änderungen und Erweiterungen einer Konzession/ eines öffentlichen Auftrags vorsieht, der Grundsatz der Rechtssicherheit einer inzidenten Feststellung von Verstößen gegen das Vergaberecht entgegen.
Diese Entscheidung ist in der Praxis sehr zu begrüßen, da durch den Ausschluss des Risikos, dass nach Ablauf von Rechtsmittelfristen Verfahrensmängel des ursprünglichen Verfahrens noch geltend gemacht werden können, die Rechtssicherheit in Bezug auf bestehende Verträge deutlich gestärkt wird.