Energie- und Klimarecht

Elektromobilität – Autohersteller planen europaweites Netz von Ladestationen

Die Automobilhersteller Audi, BMW, Daimler, Ford und Porsche wollen ein Joint-Venture schließen. Sie wollen gemeinsam ein europaweites Netz von Ladestationen aufbauen, an denen Elektrofahrzeuge rasch aufgeladen werden können. Das Vorhaben ist auch in rechtlicher Hinsicht mit großen Herausforderungen verbunden.

Die fünf Automobilhersteller haben am 29. November ihre Initiative vorgestellt. Sie wollen ein Joint-Venture schließen und gemeinsam in den kommenden Jahren 400 Ladestationen an den europäischen Hauptverkehrsachsen, also insbesondere den Autobahnen, aufbauen. Die Ladestationen, an denen jeweils mehrere Fahrzeuge gleichzeitig aufgeladen werden können, sollen mit einer Leistung von bis zu 350 Kilowatt operieren. Damit soll es möglich sein, Elektrofahrzeuge innerhalb weniger Minuten aufzuladen.

Das ehrgeizige Vorhaben der fünf Unternehmen ist auch in rechtlicher Hinsicht mit großen Herausforderungen verbunden. Der Aufbau des Ladestellennetzes erfordert eine Kooperation mit zahlreichen Energieversorgungsunternehmen. Diese Zusammenarbeit muss vertraglich geregelt werden und auch kartellrechtlichen Vorgaben entsprechen. Darüber hinaus sind bei der Errichtung der Ladestationen die Regelungen des Bau-, Umwelt- und Straßenrechts zu beachten, um die Genehmigungsfähigkeit der Ladestationen zu gewährleisten. Schließlich muss der Betrieb der Ladestationen die energierechtlichen Anforderungen erfüllen. In Deutschland sind beispielsweise die Vorgaben der am 17. März 2016 in Kraft getretenen Ladesäulenverordnung (LSV) zu beachten, mit der die EU-Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe umgesetzt worden ist. Die LSV regelt die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile. Die Verordnung geht zurück auf § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), wo unter anderem geregelt ist, dass bei Energieanlagen die technische Sicherheit gewährleistet sein muss und die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind. Die Bundesregierung plant derzeit eine Ergänzung der LSV. Durch sie soll erreicht werden, dass Fahrer von Elektrofahrzeugen ihr Fahrzeug an allen öffentlichen Ladestationen laden können, ohne dass ein dauerhaftes Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Stromlieferanten oder Ladestellenbetreiber erforderlich ist.

PwC Legal verfügt über Experten, die mit den Rechtsfragen, die sich bei Errichtung und Betrieb von Ladesäulen ergeben, vertraut sind. Sie kooperieren im Bedarfsfall eng mit den Beratern der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), wenn es beispielsweise um die Finanzierung von Ladestationen oder technische Aspekte der Elektromobilität geht.

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