Kartell-, Vergabe- und Beihilfenrecht

Die EU-Kommission überarbeitet den Rahmen für die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation

Die EU-Kommission verkündete am 19. Oktober 2022 in einer Mitteilung den neuen Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation („FEI-Rahmen 2022“), der den bisherigen Unionsrahmen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation aus dem Jahr 2014 ersetzt.

Ziel der staatlichen Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) ist es, die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszeige sicherzustellen, wenn Tätigkeiten in diesem Bereich aufgrund von Marktversagen nicht zufriedenstellend durchgeführt werden können. FEI-Beihilfen schaffen damit trotz hoher Risiken Anreize, um innovative Lösungen für einen nachhaltigen Marktwachstum zu entwickeln.

Aus dem überarbeiteten FEI-Rahmen 2022 sollen einerseits die gewonnenen Erfahrungen des Unionsrahmens für FEI aus dem Jahr 2014 berücksichtigt werden und in gezielten Anpassungen umgesetzt werden. Andererseits betrifft der FEI-Rahmen 2022 Anpassungen zu regulatorischen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen sowie Anpassungen einschlägiger Vorschriften an die aktuellen politischen Prioritäten der EU.

Zunächst wird der Anwendungsbereich des FEI-Rahmens 2022 ausgeweitet, indem Beihilfevorhaben für den Auf- bzw. Ausbau von Erprobungs- oder Versuchsinfrastrukturen und Beihilfevorhaben für Verfahrens- oder Organisationsinnovationen neu aufgenommen werden. Die öffentliche Unterstützung für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen dient der Entwicklung, Erprobung und Hochskalierung modernster und bahnbrechender Technologien. Staatliche Beihilfen für Verfahrens- oder Organisationsinnovationen verringern das Marktversagen im Zusammenhang mit positiven externen Effekten (wie etwa Wissens-Spillover), Koordinierungsproblemen und Informationsasymmetrie.

Des Weiteren werden die bestehenden Begriffsbestimmungen für Forschungs- und Innovationstätigkeiten, die nach dem FEI-Rahmen beihilfefähig sind, aktualisiert. Es werden insbesondere Begriffsbestimmungen eingefügt oder bestehende Begriffsbestimmungen erweitert, die die digitalen Technologien und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Digitalisierung präzisieren.

  • Der Begriff des Evaluierungsplanes wird eingeführt.
  • Der Begriff der experimentellen Entwicklung wird um neue Wirtschaftszweige (wie etwa Hochleistungsrechner, Quantentechnologien, Blockchain-Technologien, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Big Data und Cloudtechnologien) erweitert.
  • Von dem Begriff der industriellen Forschung werden fortan digitale Branchen, Technologien und Wirtschaftszweige (wie etwa wie Hochleistungsrechnen, Quantentechnologien, Blockchain-Technologien, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Big Data und Cloud-Technologien) erfasst.
  • Unter die Innovationsberatungsdienste fallen zusätzlich Beratungen, Unterstützungen und Schulungen hinsichtlich der Einführung oder Nutzung innovativer und digitaler Technologien und Lösungen.
  • Zu den Innovationsclustern gehören nun auch Forschungsinfrastrukturen, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen sowie Zentren für digitale Innovationen.
  • Die innovationsunterstützenden Dienste umschreiben fortan die Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Cloud- und Datenspeicherdiensten, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Erprobungen, Versuchen und Zertifizierung oder anderer damit verbundener Dienste, einschließlich solcher, die durch Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Forschungsinfrastrukturen, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen oder Innovationscluster erbracht werden, zum Zweck der Entwicklung effizienterer oder technologisch anspruchsvollerer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, einschließlich der Umsetzung innovativer und digitaler Technologien und Lösungen.
  • Organisationinnovationen werden um die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien erweitert.
  • Der Begriff der Prozessinnovation präzisiert die Anwendung der Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen auf Ebene des Unternehmens (auf Konzernebene in dem jeweiligen Wirtschaftszweig im EWR), beispielsweise durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien oder Lösungen.

Schließlich erfolgt im FEI-Rahmen 2022 die Vereinfachung bestimmter Vorschriften. Damit soll die praktische Anwendung des FEI-Rahmens 2022 erleichtert und der Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden verringert werden. So präzisiert die EU-Kommission die Grundsätze zur „Prüfung der Vereinbarkeit von FEI-Beihilfen mit dem Binnenmarkt“, indem sie eine neue und differenzierte Prüfungsreihenfolge aufstellt. Im Vergleich zum Unionsrahmen für FEI aus dem Jahr 2014 benennt die EU-Kommission in der Vereinbarkeitsprüfung des FEI-Rahmens 2022 zwei Voraussetzungen, unter die die Prüfungsschritte zusammengefasst werden. Zum einen muss die FEI-Beihilfe die Entwicklung eines Wirtschaftszweigs fördern. Zum anderen darf die FEI-Beihilfe die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft.