Die EU-Kommission plant im Bereich des EU-Beihilfenrechts die Verlängerung von sieben Rechtsakten, die Ende 2020 andernfalls auslaufen würden. Im Rahmen der State Aid Modernisation (SAM) wu
Die EU-Kommission plant im Bereich des EU-Beihilfenrechts die Verlängerung von sieben Rechtsakten, die Ende 2020 andernfalls auslaufen würden.
Im Rahmen der State Aid Modernisation (SAM) wurden diverse Vorschriften erlassen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Beihilfen zügig durchzuführen, ohne sie zuvor bei der EU-Kommission anzumelden. Dies betrifft nach Angaben der EU-Kommission bereits 97% aller Beihilfemaßnahmen. Die Verlängerung der Vorschriften ermöglicht ihr, die Beihilfekontrolle auf diejenigen Maßnahmen zu konzentrieren, die potenziell für den Wettbewerb am schädlichsten sind. Die EU-Kommission plant nun die Anwendbarkeit von sieben Rechtsakten zu verlängern, die im Rahmen des SAM erlassen wurden und andernfalls Ende 2020 auslaufen würden. Gründe hierfür sind neben der Rechtssicherheit und Berechenbarkeit auch die Vorbereitung einer Aktualisierung des EU-Beihilfenrecht-Modernisierungspakets.
Von der Verlängerung erfasst sind die:
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
- De-minimis Verordnung
- Leitlinien für Regionalbeihilfen
- Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen
- Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen
- Leitlinien für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen
- Mitteilung für wichtige Vorhaben von gemeinsamen europäischen Interesse (IPCEI).
Ferner leitete die EU-Kommission am 7. Januar 2019 die Evaluierung von zwölf Rechtsakten ein, um deren Eignung und somit die Notwendigkeit ihrer Verlängerung oder Aktualisierung zu prüfen. Dies soll gewährleisten, dass die betreffenden Rechtsakte ihren Zweck in dem entsprechenden Politikbereich erfüllen. Dazu soll ihre Wirksamkeit, Effizienz, Stimmigkeit, Kohärenz, Relevanz und ihr europaweiter Mehrwert bewertet werden. Auf diese Weise soll eine intelligentere Rechtssetzung gefördert werden, die den heutigen und künftigen Herausforderungen gewachsen ist und einen Beitrag zur verbesserten Umsetzung der beihilferechtlichen Vorgaben leistet.
Von dieser Evaluierung betroffen sind zusätzlich zu den oben bereits benannten sieben Rechtsakten
- der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation,
- die Leitlinien für staatliche Beihilfe für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften,
- die Leitlinien für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen,
- die Eisenbahnleitlinien und
- die Mitteilung über kurzfristige Exportkredite.
Der Evaluierungsprozess enthält interne Analysen der EU-Kommission sowie öffentliche Konsultationen. Für einige Fälle sind auch Studien externer Berater oder die gezielte Konsultation bestimmter Interessenträger vorgesehen.