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COVID 19: Geplante Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und Fördermittelanträge

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bekanntgegeben, dass es eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vorbereitet. Beabsichtigt ist der Schutz von Unternehmen, die wegen der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Als Vorbild hierfür dienen Regelungen anlässlich der Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016.

Die Regelung soll vermeiden, dass betroffene Unternehmen nur deshalb Insolvenzantrag stellen müssen, „weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen in der außergewöhnlichen aktuellen Lage nicht innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden können“.

Als Voraussetzung für die Aussetzung, die bis 30.09.2020 gelten soll (mit Verlängerungsoption bis 31.03.2021), sollen der Insolvenzgrund „auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruhen und aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen“.

Sofern der Wortlaut tatsächlich so umgesetzt werden sollte, werden die Unternehmen darauf zu achten haben, möglichst frühzeitig die Kausalität der Corona-Epidemie für die Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung zu belegen. Ferner wird es entscheidend sein, rechtzeitig öffentliche Hilfen zu beantragen bzw. Sanierungsverhandlungen aufzunehmen. Hierzu ist eine enge Abstimmung mit den Hausbanken essentiell, da die relevanten Förderprogramme der KfW und anderer Förderinstitute in der Regel über die Hausbanken ausgereicht werden. Versäumnisse bergen die Gefahr, dass die Antragspflicht versäumt wird, weil sich eine Kausalität – und nicht nur ein bloßer Zusammenhang letztlich nicht belegen lässt.

Bei Fragen zum Insolvenzrecht kontaktieren Sie gerne Christian Abel (Hamburg), Sebastian Knapp (Frankfurt), Dr. Peter Volkmann (München), Sebastian Harder (Köln/Düsseldorf) oder Moritz Gröning (Berlin).

Zur Fördermittelberatung kontaktieren Sie gerne Andreas Rams (Düsseldorf) oder Raik Uhlmann (Berlin).

Ferner stehen Ihnen Dr. Frank Girotto, Dr. André Wortmann und André Bäcker der Business Recovery Services von PwC zur Verfügung.

Zu allgemeinen Fragen bzgl. der COVID-19-Notfallplanung: https://www.pwc.de/de/consulting/forensic-services/responding-to-the-potential-business-impacts-of-the-covid-19-outbreak.pdf