Kartell-, Vergabe- und Beihilfenrecht

CISAF: EU bewilligt staatliche Beihilfen für Clean-Tech-Investitionen und einen Industriestrompreis

Nicht nur eine Klimapolitik, sondern ein Geschäftsplan für die europäische Industrie

Am 26. Februar 2025 nahm die Kommission die Mitteilung über den Clean Industrial Deal („CID“) an. Der CID ist der strategische Fahrplan der Europäischen Kommission, um die industrielle Wettbewerbsfähigkeit mit der Klimaneutralität in Einklang zu bringen.

Der CID gibt eine Antwort auf eine Reihe komplexer Herausforderungen: zunehmende geopolitische Spannungen, abnehmende Wirtschaftsleistung und zunehmender globaler technologischer Wettbewerb. Er integriert die zukünftige Klima-, Industrie-, Wettbewerbs- und Handelspolitik der EU. Ziel des CID ist es, sicherzustellen, dass Europas Übergang zu einer Klimaneutralität seine industrielle Führungsrolle stärkt. Die Initiative legt einen besonderen Schwerpunkt auf energieintensive Industrien und den Sektor der sauberen Technologien, mit der Vision, Europa bis 2030 zu einer weltweit führenden Region in der Kreislaufwirtschaft zu machen.

CID Schwerpunkte

Im Mittelpunkt des CID stehen sechs Schwerpunkte, die diesen Wandel unterstützen. Der erste bezieht sich auf erschwingliche Energie. In der Erkenntnis, dass hohe Energiepreise die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, insbesondere in energieintensiven Sektoren, untergraben, räumt der CID dem Zugang zu sauberer und kostengünstiger Energie Priorität ein. Er fördert die Ausweitung von Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements, „PPA“), einschließlich grenzüberschreitender PPA, und den Einsatz von Differenzverträgen (Contracts for Difference, „CfD“) zur Stabilisierung der Energiekosten. Er fordert auch die beschleunigte Einführung einer effizienten Energieinfrastruktur, um Preisschwankungen und Spekulationen zu verringern.

Der zweite Schwerpunkt bezieht sich auf die Schaffung von Leitmärkten für kohlenstoffarme Produkte. CID zielt darauf ab, die Nachfrage zu stimulieren, indem die richtigen regulatorischen Marktbedingungen geschaffen werden, die es kohlenstoffarmen Produktionsmethoden ermöglicht, kommerziell und wettbewerbsfähig zu werden. Dazu gehören u.a. Strategien für das öffentliche Beschaffungswesen.

Die Mobilisierung von Investitionen ist die dritte Säule. Die Europäische Kommission plant, die jährlichen Investitionen um rund 480 Mrd. EUR zu erhöhen, wobei über 100 Mrd. EUR speziell für die umweltfreundliche Produktion in der EU vorgesehen sind. Erreicht werden soll dies durch die Stärkung der Förderinstrumente auf EU-Ebene, die Mobilisierung von Privatkapital und die Verbesserung der Wirksamkeit staatlicher Beihilfen zur Unterstützung der CID-Ziele.

Der vierte Bereich ist die Kreislaufwirtschaft und die Ressourcensicherheit. Der CID unterstreicht die Notwendigkeit eines sicheren und nachhaltigen Zugangs zu Rohstoffen. Er unterstützt die rasche Umsetzung des Gesetzes über kritische Rohstoffe und führt ein Gesetz über die Kreislaufwirtschaft ein, welches für 2026 erwartet wird. Diese Maßnahmen sollen die Abhängigkeiten von externen Lieferanten verringern und die Ressourceneffizienz fördern.

Der fünfte Schwerpunkt bezieht sich auf globale Partnerschaften. Er schlägt einen strategischen Ansatz für die internationale Zusammenarbeit vor, der sich u.a. auf Energiepartnerschaften und den Handel mit sauberen Technologien mit globalen Partnern konzentriert.

Der sechste Schwerpunkt bezieht sich auf Qualifikation und Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze. Der CID setzt sich für einen kurzfristigen Übergang ein, der die Arbeitnehmer stärkt, den sozialen Zusammenhalt fördert und sicherstellt, dass keine Region zurückbleibt.

Clean Deal Rahmen für staatliche Beihilfen: Ein detaillierter Blick

Der Rahmen für staatliche Beihilfen im Rahmen des Clean Deal („CISAF“) ist das beihilferechtliche Regelwerk zur Umsetzung des CID, das von der Europäischen Kommission am 25. Juni 2025 angenommen wurde. Er enthält Leitlinien dafür, wie staatliche Beihilfen Anreize für Investitionen in Dekarbonisierung und saubere Technologien schaffen können, und stellt sicher, dass die Beihilfemaßnahmen notwendig und verhältnismäßig sind und den Wettbewerb nicht übermäßig verzerren.

Die Rahmenregelung soll Unternehmen, die in Projekte investieren, die zur Verwirklichung der Ziele des CID beitragen, Planbarkeit bieten. Er zielt darauf ab, die Regeln für staatliche Beihilfen zu vereinfachen und eine rasche Genehmigung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung und für Saubere-Technologie-Projekte zu ermöglichen, während gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen und der europäische Zusammenhalt gewahrt bleiben. CISAF baut auf den Erfahrungen des Vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmens (Temporary Crisis and Transition Framework – „TCTF“) auf und ersetzt diesen. Der CISAF ergänzt die Leitlinien für Klima-, Energie- und Umweltschutzbeihilfen („KUEBLL“).

Mit dem CISAF wird ein flexiblerer und völlig neuer Rahmen für staatliche Beihilfen eingeführt. Er bietet den Mitgliedstaaten „Standard“-Optionen, die die Vereinbarkeitsprüfungen vereinfachen und die Genehmigungsverfahren beschleunigen. Dazu gehören Investitionsanreize, beschleunigte Abschreibung und Garantien sowie maßgeschneiderte Unterstützungsmaßnahmen für innovative Projekte. CISAF erleichtert insbesondere Investitionen in saubere Technologien und in erneuerbare Energien und die Einführung staatlicher Beihilfen zur Unterstützung bei der Senkung der Energiepreise („Industriestrompreis“). Darüber hinaus werden öffentlich-private Partnerschaften zur Kommerzialisierung kohlenstoffarmer Energiequellen gefördert. Wichtig ist, dass der CISAF auch Finanzinstrumente unterstützt, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, gemeinsam mit privaten Investoren zu investieren, um das Risiko von Kapitalflüssen zu verringern und die wirtschaftliche Lebensfähigkeit von Transformationsprojekten mittels Mobilisierung von privatem Kapital zu stärken.

Um Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit zu gewährleisten, umfasst der CISAF beihilferechtliche Mechanismen wie Ausschreibungen, Analyse der Förderlücke und Bestimmungen für mögliche Beihilferückforderungen. Anders als beim TCTF werden die Beihilfen pro Projekt und nicht mehr pro Unternehmen gewährt. Die Beihilfen für Investitionen müssen u.a. einen Nachweis eines glaubwürdigen Risikos einer Standortverlagerung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ohne Unterstützung erbringen. Außerdem müssen die Projekte mit den Klima- und Energiezielen der EU übereinstimmen.

Das CISAF wird bis zum 31. Dezember 2030 in Kraft sein.

Überblick über die wichtigsten staatlichen Beihilfemaßnahmen im Rahmen des CISAF

a.   Beihilfen zur Beschleunigung des Ausbaus sauberer Energien und zur Unterstützung für Stromkosten im Einklang mit den Zielen des CID

  • Einführung eines Industriestrompreises: befristete Strompreisentlastung für energieintensive Verbraucher: Beihilfe in Form einer vorübergehenden Senkung der Strompreise für Industrieunternehmen, die aufgrund hoher Stromkosten stark vom internationalen Wettbewerb bedroht sind. Die begünstigten Unternehmen müssen zum Ausgleich in eine klimafreundliche Produktion investieren.
  • Beihilferegelungen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien: Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien, in die Speicherung und in die Strom-/Wärmespeicherung.
  • Beihilferegelungen zur Beschleunigung einer verstärkten Nutzung kohlenstoffarmer Brennstoffe: Investitionen in die Herstellung und Lagerung von kohlenstoffarmen Brennstoffen, einschließlich Wasserstoff und synthetischer Brennstoffe.
  • Beihilfen für Förderregelungen für nichtfossile Flexibilität: Investitionen in nicht-fossile Flexibilitätstechnologien und zur Energiespeicherung mit dem Ziel einer Erhöhung der Flexibilität des Stromsystems.
  • Beihilfen für Kapazitätsmechanismen nach einem Zielmodell: Kapazitätsmechanismen, die die Stromversorgungssicherheit gewährleisten, entweder durch strategische Reserven oder marktnahe Modelle.

b.   Beihilfen für die Dekarbonisierung der Industrie: 

  • Investitionen, die erheblich zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus industriellen Tätigkeiten beitragen.

c.   Beihilfen zur Gewährleistung ausreichender Fertigungskapazitäten für saubere Technologien:

  • Investitionen in die Produktion von Komponenten für saubere Technologien wie Batterien, Solarzellen und Wärmepumpen über die gesamte Lieferkette hinweg, einschließlich der für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft relevanten Ausrüstungen sowie der Vorleistungen und Sekundärrohstoffe.

d.   Regelungen zur Förderung spezifischer Innovationsfondsvorhaben:

  • Unterstützung für Projekte, die im Rahmen des Innovationsfonds positiv bewertet und mit einem Souveränitätssiegel ausgezeichnet wurden. Entschärfung des Risikos für privates Kapital durch die Unterstützung von innovativen Investitionen in erneuerbare Energien und saubere Produktionstechnologien und in die Energieinfrastruktur.

e.   Beihilfen zur Verringerung der Risiken privater Investitionen im Zusammenhang mit den Zielen des CID:

  • Unterstützung in Form von Finanzinstrumenten (wie Eigenkapital, Darlehen, Garantien), um Risiken für private Investoren zu verringern.

Im Fokus: Beihilfen zur Gewährleistung ausreichender Fertigungskapazitäten für Saubere Technologien

Europäische Investitionen in saubere Technologien stehen unter einem globalen Wettbewerbsdruck, u.a. weil andere Länder großzügige Subventionen anbieten. Ohne gezielte staatliche Beihilfen besteht die Gefahr, dass viele Investitionen in Drittländern statt in der EU getätigt werden. Die Unterstützung der Beihilfegewährung ist für das Bestreben der EU, eine widerstandsfähige und autonome industrielle Basis für saubere Technologien aufzubauen, von zentraler Bedeutung. Sie zielt darauf ab, die Verlagerung strategischer Produktion in Länder außerhalb der EU zu verhindern und sicherzustellen, dass Europa seine eigene Nachfrage nach sauberen Technologien befriedigen kann – insbesondere angesichts des scharfen Wettbewerbs und bestehender Schwachstellen in der Lieferkette.

Die mit dem CISAF als mit dem Beihilfenrecht vereinbar angesehene Maßnahmen beziehen sich in der Regel auf Investitionsbeihilfen. Unter normalen Marktbedingungen sollten die Hersteller sauberer Technologien in der Lage sein, ihre Betriebskosten ohne öffentliche Unterstützung zu decken, insbesondere wenn ihre Investitionskosten subventioniert wurden. In Ausnahmefällen können auch Betriebsbeihilfen erlaubt werden, insbesondere während der Anlaufphase. In solchen Fällen können die Mitgliedstaaten im Rahmen des CISAF-Programms neben privaten Betreibern eine Finanzierung zu Marktbedingungen bereitstellen, um sowohl die Investitions- als auch die Betriebskosten zu decken.

Die Kommission wird in Anwendung des CISAF die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen zur Förderung von Investitionsvorhaben als mit dem Binnenmarkt vereinbar im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV ansehen, sofern mit den geförderten Vorhaben zusätzliche Produktionskapazitäten geschaffen werden für:

  1. die Herstellung – auch mit Sekundärrohstoffen – von Endprodukten für saubere Technologien, wie z. B. Batterien, Solarzellen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure, CCUS-Ausrüstung oder Technologien zur Kernfusion,
  2. die Herstellung – auch mit Sekundärrohstoffen – der spezifischen Hauptbestandteile der unter Punkt (1) genannten Endprodukte,
  3. die Herstellung neuer oder zurückgewonnener relevanter kritischer Rohstoffe, die für die Produktion der unter den Punkten (1) und (2) genannten Endprodukte oder Hauptbestandteile erforderlich sind.

CISAF schlägt drei Hauptkategorien staatlicher Beihilfen vor, um ausreichende Produktionskapazitäten für saubere Technologien sicherzustellen:

1.   Investitionsbeihilferegelungen

Die Mitgliedstaaten müssen im Rahmen der Anwendung des CISAF strukturierte (Investitions-) Förderprogramme mit einem festgelegten Budget aufsetzen. Die Unternehmen müssen vor Beginn der Arbeiten einen Antrag stellen (in Abhängigkeit des Förderprogramms ggf. im Rahmen eines Förderaufrufs vorab eine Projektskizze und nach Auswahl durch den Fördermittelgeber einen Förderantrag) und detaillierte Unterlagen vorlegen. Zu den förderfähigen Kosten gehören materielle Vermögenswerte (z. B. Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Ausrüstung, Maschinen) und immaterielle Vermögenswerte (z. B. Patentrechte, Lizenzen, Know-how und anderes geistiges Eigentum).

Immaterielle Vermögenswerte müssen an das betreffende Gebiet gebunden bleiben und dürfen nicht an einen anderen Ort verlagert werden. Sie sollten in erster Linie in der Produktionsstätte, die durch die Beihilfe gefördert wird, genutzt werden, abschreibungsfähig sein und zu Marktbedingungen von unabhängigen Dritten erworben werden.

Die Beihilfeintensität hängt vom Investitionsstandort (Fördergebiet ja/nein) ab:

  • In Nicht-Fördergebieten bis zu 15 % der förderfähigen Kosten (max. 150 € M).
  • In (c)-Fördergebieten bis zu 20 % der förderfähigen Kosten (max. 200 € M).
  • In (a)-Fördergebieten bis zu 35 % der förderfähigen Kosten (max. 350 € M).

Die KMU profitieren von höheren Beihilfesätzen: +20 Prozentpunkte für kleine Unternehmen und +10 für mittlere Unternehmen.

Vor der Gewährung der Beihilfe muss der Beihilfeempfänger die Bewilligungsbehörde von den konkreten Risiken einer möglichen Investition außerhalb des EWR überzeugen. Weiterhin müssen die begünstigten Unternehmen mindestens 25 % des Projekts ohne öffentliche Unterstützung finanzieren und die Investition fünf Jahre lang (drei Jahre bei KMU) in dem Gebiet aufrechterhalten. Die Unternehmen müssen bestätigen, dass sie in den letzten zwei Jahren keine Verlagerung von Investitionen bzw. Arbeitsplätzen vorgenommen haben und in den folgenden zwei Jahren dies auch nicht vorhaben.

2.   Einzelförderung (so genannte Ad Hoc Beihilfe)

Zusätzlich zu den im Rahmen von Beihilferegelungen angemeldeten Beihilfemaßnahmen kann die Kommission auch einzeln angemeldete Beihilfen genehmigen. Dabei liegt die Genehmigungsschwelle der EU-Kommission und die entsprechenden Nachweispflichten für die geförderten Unternehmen höher.

Der Beihilfebetrag darf den niedrigeren der folgenden Werte nicht überschreiten:

  • den Subventionsbetrag, den das Unternehmen nachweislich für eine ähnliche Investition außerhalb des EWR erhalten würde oder
  • der Mindestbetrag, der erforderlich ist, um für den Beihilfeempfänger einen Anreiz zu schaffen, die Investition in dem betreffenden Gebiet im EWR und nicht an einem Alternativstandort außerhalb des EWR zu tätigen (Finanzierungslücke).

Die Unternehmen müssen nachweisen, dass die Investition ohne die Beihilfe nicht im EWR getätigt würde. Ist die Investition außerhalb eines Fördergebiets geplant, muss der Mitgliedstaat nachweisen, dass das Vorhaben in einem Fördergebiet nicht ebenso effektiv durchgeführt werden könnte und der gewählte Standort daher für den Beihilfeempfänger eine angemessene und notwendige Wahl ist.

Der Begünstigte muss die beste verfügbare emissionsarme Technologie verwenden und nachweisen, dass die Investition eine Versorgungslücke in der EU schließt, ohne bestehende oder geplante Kapazitäten zu verdrängen. Die Kommission wird auch prüfen, ob die Beihilfe zu einem Verlust von Arbeitsplätzen in anderen Teilen des EWR führen könnte.

3.   Beihilfen in Form Beschleunigter Abschreibungen zur Förderung der Nachfrage nach Ausrüstung Für Saubere Technologien

Die CISAF betrachtet staatliche Beihilferegelungen, die den Erwerb oder das Leasing von Anlagen für saubere Technologien durch beschleunigte Abschreibung fördern, als mit dem Binnenmarkt vereinbar. Diese Art von Beihilfe muss Teil einer Regelung sein und kann die vollständige und sofortige Abschreibung förderfähiger Vermögenswerte abdecken, die hauptsächlich vom Begünstigten genutzt und mindestens fünf Jahre (bei KMU drei Jahre) gehalten werden müssen.

Zu den förderfähigen Vermögenswerten gehören alle Endprodukte der sauberen Technologien – wie Batterien, Solarzellen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure, Anlagen zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCUS) und Kernfusionstechnologien – einschließlich der aus Sekundärrohstoffen hergestellten Produkte.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der CISAF eine entscheidende Säule für die Umsetzung des CID und damit für eine europäische Industriepolitik und den Klimaschutz darstellt. Der CISAF schafft eine neue beihilferechtliche Genehmigungsgrundlage und unterstützt so die (hoffentlich) schnellere und unkompliziertere Gewährung staatlicher Beihilfen. Er schafft ein investitionsfreundliches regulatorisches Umfeld für Mitgliedstaaten und Unternehmen gleichermaßen. Neben der langen geforderten Einführung eines Industriestrompreises ermöglicht er die Finanzierung sauberer Technologien und dürfte dazu beitragen, dass solche Investitionen wieder vermehrt innerhalb des EWR statt außerhalb stattfinden.

 

Autor:innen dieses Beitrags sind Vildan Özen und Steffen Sühnel.