Bundestag beschließt Vergabebeschleunigungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, den 23. April 2026, das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Nun muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Gegenwärtig ist geplant, dass das Gesetz spätestens am 1. September 2026 in Kraft tritt und damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die öffentlichen Beschaffungen maßgeblich neu gestaltet.
Hintergrund und Zielsetzung
Oft wird das aktuell komplexe Vergaberecht als Hemmnis für die dringend notwendigen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur wahrgenommen, da komplexe und langwierige Verfahren Projekte verzögern können.
Das Vergabebeschleunigungsgesetz setzt hier an und verfolgt das Ziel, staatliche Beschaffungsmaßnahmen einfacher, schneller und stärker digitalisiert umzusetzen und die Beteiligung von Unternehmen an Vergabeverfahren zu erleichtern.
Zentrale Regelungen im Überblick
Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Änderungen vor, die sich sowohl auf Auftraggeber als auch auf Unternehmen unmittelbar auswirken:
- Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge: Die Wertgrenze für Direktaufträge wird auf EUR 50.000 angehoben. Öffentliche Auftraggeber erhalten damit mehr Flexibilität, kleinere Beschaffungen ohne förmliches Vergabeverfahren zu vergeben.
- Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren: Unter anderem entfällt die aufschiebende Wirkung sofortiger Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammern. In diesen Fällen stehen Nachprüfungsverfahren der Auftragserteilung künftig nicht mehr entgegen.
- Stärkung der Beteiligung von KMU und innovativer Unternehmen: Gezielte Erleichterungen – etwa reduzierte Mindestumsatz- und Eignungskriterien sowie geringere Referenzanforderungen – sollen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen gerade für kleine und mittlere Unternehmen sowie für innovative Unternehmen erleichtern.
- Ausnahmen vom Losgrundsatz: Bestimmte Vorhaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie im Bereich der Verteidigung und Sicherheit können künftig ohne Losaufteilung ausgeschrieben werden.
Was wir für Sie tun können
PwC Legal unterstützt sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Regelungen – von praxisnahen vergaberechtlichen Schulungen bis hin zur Begleitung konkreter Vergabeverfahren.