BaFin verschärft die Anforderungen an die Compliance bei virtuellen IBANs
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Am 27. Juli 2026 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufsichtsmitteilung 06/2026https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Anlage/Aufsichtsmitteilung/dl_2026_07_27_Aufsichtsmitteilung_06_virtuelleIBAN.html?nn=149494.Show Footnote nebst einem begleitenden Interview, in dem sie ihre aufsichtlichen Bedenken hinsichtlich der Nutzung virtueller IBANs (vIBANs) im Zusammenhang mit informellen Finanztransfersystemen („Underground Banking“) und Geldwäsche erläutert.Siehe hier.Show Footnote Die Aufsichtsmitteilung gilt ab sofort und bleibt in Kraft, bis die EU-Geldwäscheverordnung am 10. Juli 2027 Anwendung findet.
Die Veröffentlichung ist nicht deshalb von Bedeutung, weil die Bafin die Legitimität von vIBANs an sich in Frage stellt, sondern weil sie anerkennt, dass bestimmte komplexe Implementierungsmodelle zu einer mangelnden Transparenz hinsichtlich der Identität der Endkunden, der wirtschaftlichen Berechtigten und der Zahlungsströme führen können. Die Botschaft der Bafin ist differenziert: vIBANs sind eine legitime Zahlungsinfrastruktur, die zahlreichen modernen Geschäftsmodellen im Finanzdienstleistungsbereich zugrunde liegt; soweit sie jedoch die Transparenz verringern, erfordern sie entsprechend strengere Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Aufsichtsmitteilung ist daher als Herausforderung für Governance und Betriebsmodelle zu verstehen und nicht als Einschränkung von Innovation. Sie ist zudem im Zusammenhang, aber auch im Kontrast zu den laufenden Arbeiten der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu vIBANs zu lesen.
Die Aufsichtsmitteilung der Bafin ist insbesondere relevant für Banken, die „Masterkonten“ bereitstellen, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, Banking-as-a-Service-Anbieter, Embedded-Finance-Plattformen, Treasury-Dienstleister sowie Unternehmen, die grenzüberschreitende Zahlungsinfrastrukturen betreiben.
Fazit: Die Aufsichtsmitteilung der BaFin schränkt die Nutzung von vIBANs nicht ein. Sie verlangt von den Unternehmen den Nachweis, dass Governance, Kundentransparenz und Überwachungsmaßnahmen mit der gleichen Geschwindigkeit weiterentwickelt wurden wie die Zahlungsinfrastruktur selbst. Innovation ist willkommen. Intransparenz nicht. Zugleich markiert die Mitteilung der Bafin einen weitergehenden Wandel im aufsichtlichen Ton sowie neue Grundsätze, denen die EBA und/oder andere nationale zuständige Behörden folgen könnten.
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