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Die PPWR findet Anwendung: Diese Pflichten greifen jetzt – und so setzen Sie sie schnell und rechtssicher um

Verfasst von

Dr. Tobias von Tucher, LL.M. Eur

Partner

Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR). Der Stichtag fiel in die Sommer- und Ferienzeit: Viele Verantwortliche sind daher im Urlaub, Teams sind nur knapp besetzt und Entscheidungswege werden länger. Während einige Unternehmen bereits weit fortgeschritten sind, befinden sich andere noch in einer frühen Phase der Umsetzung.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Europäische Kommission eine Woche vor dem Anwendungsbeginn FAQ zur PPWR veröffentlicht hat, die über rein klarstellende Hinweise hinausgehen. Sie bringen praxisrelevante Verschiebungen mit sich, etwa eine teilweise Vorverlagerung der Erzeugereigenschaft und neue Leitlinien zum Umgang mit Kartons und Transportverpackungen. Auch auf diese Änderungen müssen sich Unternehmen kurzfristig einstellen.

Was jetzt gilt und warum die Zeit drängt

Die PPWR ist kein Zukunftsthema mehr, sondern geltendes Recht unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie kennt keine generellen Schwellenwerte für ihren Anwendungsbereich, sondern betrifft im Grundsatz alle Unternehmen, die mit Verpackungen oder verpackten Produkten zu tun haben. Zu den ab dem ersten Tag greifenden Pflichten gehört insbesondere die EU-Konformitätserklärung, die für in Verkehr gebrachte Verpackungen vorzuhalten ist, sofern die gesetzliche Pflicht – wie etwa für Erzeuger – besteht. Unternehmen, die zur Vorlage verpflichtet sind und diese nicht erbringen können, riskieren die Verkehrsfähigkeit ihrer Verpackungen und damit den Vertrieb des Produkts selbst. In Deutschland wurde darüber hinaus das Verpackungsdurchsetzungsgesetz (VerpackDG) beschlossen, das die nationale Durchsetzung der PPWR regelt und zusätzliche Pflichten begründen kann.

Die zentralen Herausforderungen aus der Praxis

In der Praxis treten derzeit immer wieder drei Problemfelder auf, die sich gegenseitig verstärken:

Unklarheit über Rollen und Pflichten. Die Abgrenzung, ob ein Unternehmen im Sinne der PPWR als Erzeuger, Importeur oder Vertreiber gilt und zugleich die Rolle eines ‚Herstellers' im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) einnimmt, ist im Einzelfall anspruchsvoll. Ohne diese Einordnung lässt sich jedoch nicht bestimmen, welche Pflichten greifen – die Umsetzung erfolgt dann auf unsicherer Grundlage.

Wachsender Druck der Geschäftspartner. Zugleich reichen zunehmend Unternehmen entsprechende Anforderungen entlang der Lieferkette weiter und bitten kurzfristig um Nachweise. Dabei zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: In der Praxis werden Konformitätserklärungen und vollständige Verpackungsdaten teils auch dort angefragt, wo die PPWR dies nicht in jeder Konstellation vorsieht. Zunehmend wird sogar die Fortführung der Geschäftsbeziehung an die Erbringung dieser geforderten Nachweise geknüpft. Dabei ist zu beachten, dass wer entsprechende Zusicherungen gegenüber dem Geschäftspartner unterzeichnet, damit vertragliche Pflichten begründet. Diese können über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und eigenständige Haftungsfolgen auslösen. Wer die eigene Position nicht genau kennt, läuft Gefahr, entweder Ressourcen für nicht einschlägige Anforderungen einzusetzen oder tatsächlich bestehende Pflichten zu übersehen.

Hohe Komplexität bei knappen Ressourcen. Die PPWR ist technisch und juristisch hochspezialisiert. Das erforderliche Fachwissen ist häufig nicht vollständig inhouse verfügbar, und mangels bisheriger Anwendungspraxis fehlt branchenübergreifend noch eine etablierte Good Practice. Unternehmen bewegen sich damit in einem noch jungen Regelungsumfeld.

Gerade deshalb ist es entscheidend, genau zu bestimmen, was im eigenen Fall verlangt wird – und was nicht. Wer seine Position kennt, kann berechtigte Forderungen erfüllen, überzogene Anforderungen fundiert einordnen und Sorgfaltspflichten gegenüber Zulieferern zielgerichtet wahrnehmen. Ein strukturiertes Lieferanten-Onboarding – mit bedarfsgerechter Datenabfrage, jährlicher Revalidierung und vertraglicher Absicherung – wird damit zur zentralen Compliance-Aufgabe.

Unser PPWR-Soforthilfe-Paket – Ihr kompakter Einstieg in die Umsetzung

Viele Unternehmen stehen derzeit vor der Aufgabe, ihre Rolle zu bewerten, die erforderlichen Informationen von Zulieferern einzuholen und rechtzeitig Umsetzungsmaßnahmen einzuleiten.

Mit unserem PPWR Soforthilfe-Paket unterstützen wir Sie dabei, die dringendsten Anforderungen auch kurzfristig umzusetzen:

•    90-minütige Kompetenz-Schulung (inkl. individuellem Q&A) – vermittelt alles Wesentliche: von den Kernpflichten über die Konformitätssystematik bis zur Lieferantensteuerung.

•    Praxis-Templates – unmittelbar einsetzbare Vorlagen für Konformitätserklärungen, Lieferanten-Datenabfragen und interne Checklisten.

•    Handlungsempfehlungen – konkrete Maßnahmen, nach Dringlichkeit und Unternehmensrolle priorisiert.

Über die Soforthilfe hinaus: Ein strukturierter Ansatz zahlt sich aus

Das Soforthilfe-Paket schafft Tempo und Orientierung. Nachhaltige Rechtssicherheit erfordert jedoch ein auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnittenes Vorgehen. Auf Wunsch begleiten wir Sie pragmatisch über den ersten Schritt hinaus: Klärung Ihrer Rolle und Pflichten, Aufbau belastbarer Konformitäts- und Dokumentationsprozesse, Gestaltung eines tragfähigen Lieferanten- und Vertragsmanagements sowie operative Verankerung in Ihren Systemen.

Dabei gilt: Die Umsetzungsstrategie muss so differenziert sein wie die Betroffenheit selbst. Ein einheitlicher Ansatz für alle Fälle wird der unterschiedlichen Betroffenheit selten gerecht und kann sowohl zu Mehraufwand als auch zu Regelungslücken führen.

Gerne bestimmen wir in einem ersten Gespräch gemeinsam Ihren PPWR-Reifegrad, identifizieren Compliance-Risiken und entwickeln eine Roadmap für die Umsetzung.

Kontakt:
Dr. Tobias von Tucher ist Rechtsanwalt und Partner bei der PwC Legal AG und leitet den Bereich ESG/Produktcompliance. Anfragen zu diesem Thema richten Sie gerne an ihn.

Dieser Artikel entstand unter Mitwirkung von Clemens Bauer, Rechtsanwalt und Manager bei der PwC Legal AG.

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Dr. Tobias von Tucher, LL.M. Eur

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