Financial Services

BaFin-Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft

Seit Anfang 2020 gibt es in Deutschland die Erlaubnispflicht für das Kryptoverwahrgeschäft. Wie sich zeigt, ging Deutschland damit in Sachen Krypto-Regulierung in eine Vorreiterrolle und weckte das Interesse internationaler Betreiber kryptowertbasierter Geschäftsmodelle. Dabei wird die Erlaubnis für Kryptoverwahrgeschäft aber häufig irrtümlich als ausreichend für alle kryptowertbasierten Geschäftsmodelle angesehen. Eine deutsche Erlaubnis bietet eine gute Startposition für die erfolgreiche Entwicklung kryptowertbasierter Geschäftsmodelle in Europa. Meist wird eine Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft aber nicht ausreichen und muss um zusätzliche Erlaubnisse erweitert werden.

Im Januar 2020 führte Deutschland die Erlaubnispflicht für das Kryptoverwahrgeschäft ein. Hintergrund waren die Änderungen des europäischen Geldwäscherechts, die den Missbrauch von Kryptowährungen zur Geldwäsche verhindern sollten. Dazu wurde den Mitgliedstaaten aufgegeben, mögliche Lücken in der Geldwäscheprävention zu schließen, die vor allem dadurch entstehen konnten, dass Kryptowerte europaweit grundsätzlich nicht als staatlichen Währungen, sprich Geld, oder Finanzinstrument anzusehen sind.

Deutschland erfüllte diesen Auftrag über das geforderte Mindestmaß hinaus und führte eine BaFin-Erlaubnispflicht für das Kryptoverwahrgeschäft ein, während andere Länder Betreiber kryptowertbasierter Geschäftsmodelle zu Verpflichteten ihrer Gesetze zur Geldwäscheprävention machten. Aus dieser neuen Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz folgen nun nicht nur Pflichten zur Geldwäscheprävention, sondern auch umfassende weitere Anforderungen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation.

Als Konsequenz dieser strengen Umsetzung wurde befürchte, dass Deutschland für kryptowertbasierte Geschäftsmodellen als überreguliert und damit als unattraktiv gilt. Entgegen dessen wurde das Vorgehen Deutschlands jedoch als Vorreiterrolle für eine Regulierung von kryptowertbasierten Geschäftsmodellen wahrgenommen. An der darin gesehenen Rechtssicherheit sind Betreiber solcher Geschäftsmodelle wegen der aktuell vorherrschenden internationalen Dynamik der regulatorischen Entwicklung interessiert. Zum einen ist ein Markteintritt samt der Umsetzung der regulatorischen Vorgaben häufig eine signifikante Investition, die nicht morgen durch eine neue Regulierung wertlos werden soll. Zum anderen kann eine BaFin-Erlaubnis einen Wettbewerbsvorteil bringen. Kryptowertbasierte Geschäftsmodelle sind in der Bevölkerung angekommen und werden in der „klassischen“ Finanzbranche immer mehr als ernstzunehmende Option beachtet. Dabei spielt ihre Zuverlässigkeit eine wichtige Rolle. Zudem ist mittelfristig eine Marktkonsolidierung für einzelne kryptowertbasierte Geschäftsmodelle absehbar. Vor diesem Hintergrund ist es für die Betreiber kryptowertbasierter Geschäftsmodelle entscheidend, sich durch einen hohen Reifegrad am Markt zu behaupten. Wie bereits zuvor bei vielen FinTech-Geschäftsmodellen wird auch hier eine BaFin-Erlaubnis und der damit dokumentierte hohe Anspruch dafür der richtige Schritt sein.

Deutschland stellt einen interessanten Eintrittsmarkt für Europa dar. Zum einen ist Deutschland eine starke und große Marktwirtschaft. Zum anderen gibt es in Deutschland bereits eine Nutzerbasis für kryptowertbasierte Angebote, auch wenn hier noch deutliches Entwicklungspotential besteht. Zudem ist die deutsche Finanzaufsicht offen für neue Entwicklungen und zuverlässig in ihrer Aufsichtspraxis. Deutschland bietet sich somit an, um kryptowertbasierte Angebote in einem rechtssicheren Rahmen erfolgreich zu entwickeln und zu skalieren, um dann im Fortlauf der aktuell stattfindenden EU-weiten Harmonisierung sofort einsatzbereit zu sein, sobald eine BaFin-Erlaubnis EU-weit nutzbar wird.

Entsprechend zeigte sich ein hohes Interesse der internationalen Betreiber von kryptowertbasierten Geschäftsmodelle an einer deutschen Erlaubnis. Häufig unterliegen sie dabei jedoch der Fehlvorstellung, dass sämtliche kryptowertbasierten Geschäftsmodelle unter die neuen Kryptoverwahrerlaubnis passen. Meistens sind aber andere BaFin-Erlaubnisse für die Umsetzung von kryptowertbasierten Geschäftsmodellen wichtig. Insbesondere für Handelsplattformen oder Stablecoins reicht die Kryptoverwahrerlaubnis nicht. Bei der Auswahl der passenden Erlaubnis ist es zudem wichtig, neben der aktuellen Situation auch die mittel bis langfristiges Ziel zu berücksichtigen, um damit die Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung und Skalierung des Geschäftsmodells zu sichern.