Wie kann ich meine Verkehrsfinanzierung unangreifbar und zukunftsfähig machen?
Wie sichere und gestalte ich am effektivsten die optimale Genehmigungssituation?
Wie erreiche ich dies, ohne auf die steuerlichen Vorteile (steuerlicher Querverbund, faktische USt-Befreiung) verzichten zu müssen?
Die Fahrpreise würden sprichwörtlich durch die Decke gehen, sollten sie die Kosten decken, die Busse und Straßenbahnen, Eisen- und U-Bahnen tatsächlich verursachen. Das ist aber weder verkehrspolitisch gewollt, noch unter sozialen oder Umweltaspekten vertretbar. Also erhalten die Betriebe des ÖPNV Jahr für Jahr Subventionen in Millionenhöhe von der öffentlichen Hand. Das leuchtet jedem ein, ob er nun Fahrgast ist oder nicht. Wie diese Finanzierung rechtskonform, steuerlich belastbar und zukunftsfähig ausgestaltet werden kann, wissen die wenigsten.
Diese und viele andere Fragen beschäftigen unsere Kunden aus dem ÖPNV jeden Tag. PwC Legal beantwortet alle.
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Unsere Rechtsanwält:innen
- verstehen sich als Ansprechpartner:innen aller Marktteilnehmer und Akteure im ÖPNV.
- gestalten und formulieren ÖPNV-Finanzierungsregelungen, Förderrichtlinien und Finanzierungssatzungen für Sie.
- gestalten die Finanzierungsregelungen steuerlich optimal und stimmen diese mit der Finanzverwaltung ab.
- unterstützen Sie bei Direktvergaben an interne Betreiber:innen bei KMU-Direktvergaben sowie Notvergaben.
- beraten Sie beim Erlass Allgemeiner Vorschriften.
- begleiten Sie bei wettbewerblichen Vergabeverfahren (von Seiten der Auftraggeber:innen und von Seiten der Bieter:innen).
- unterstützen und beraten Sie bei Tarifgestaltungen und Einnahmenaufteilungsverfahren.
- beraten Sie bei Umstrukturierungen und Kooperationen.
- helfen Ihnen dabei, Verkehrsverbünde zu gründen oder zu modifizieren.
- beraten Sie bei den ÖPNV-spezifischen Tariftreuegesetzen der Länder sowie dem Mindestlohngesetz.
- begleiten Sie bei Liniengenehmigungsverfahren sowohl in der Vorbereitung, als auch gegenüber der zuständigen Behörde.
- beraten Sie bei der zu rechtlichen Gestaltung Ihrer Nahverkehrsplanung.
- vertreten Sie bei Widerspruchsverfahren sowie in Prozessen vor Vergabekammern und Verwaltungsgerichten.
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