Musterfeststellungsklage­ (Collective Redress)

Seit dem 1. November 2018 gibt es in Deutschland die Musterfeststellungsklage („MFK“). Dabei handelt es sich um ein Instrument der kollektiven Rechtsverfolgung. Bisher sahen Unternehmen sich im Hinblick auf Verbraucher:innen und deren Ansprüche (von den Unterlassungsklageinstrumenten nach dem UKlaG und dem nachgelagerten Musterverfahren nach dem KapMuG einmal abgesehen) ausschließlich individuell erhobenen oder gebündelten Einzelklagen ausgesetzt. Nunmehr können sogenannte qualifizierte Einrichtungen (Verbraucherzentralen oder bestimmte Voraussetzungen erfüllende Verbraucherschutzverbände) für mindestens 50 Verbraucher:innen (bspw. Konsumenten, Bank- oder Sparkassenkunden, Privatanleger) die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen von möglichen gegen Unternehmen gerichteten Verbraucheransprüchen vor den örtlich zuständigen Oberlandesgerichten feststellen lassen.

Was ist Gegenstand der Muster-feststellungsklage?

Über eine konkrete Leistung oder die Höhe des jeweiligen Verbraucheranspruchs wird in dem Musterfeststellungsklageverfahren nicht entschieden. Soweit das Gericht in dem sogenannten Musterfeststellungsurteil tatsächliche oder rechtliche Feststellungen zugunsten der Verbraucher:innen trifft, können die Verbraucher:innen auf der Grundlage dieser Feststellungen in einem gegen das Unternehmen individuell zu führenden Folgeprozess ihren Individualanspruch weiterverfolgen. Das rechtskräftige Musterfeststellungsurteil bindet die Gerichte, die über einen solchen Folgerechtsstreit zu entscheiden haben, sofern und soweit dort die Feststellungsziele und der Lebenssachverhalt der Musterfeststellungsklage betroffen sind und die klagenden Verbraucher:innen sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen, das heißt ihre Ansprüche zur Eintragung in das Musterfeststellungsklageregister angemeldet haben.

Anders als etwa in Italien, Frankreich oder den USA wurde mit der MFK in Deutschland rechtliches Neuland betreten. Dahinter steht nicht zuletzt das Bestreben der Europäischen Union, den Verbraucherschutz und damit verbunden die Instrumente des kollektiven Verbraucherrechtsschutzes zu stärken und im Sinne der Verbraucher:innen effizienter zu gestalten (Collective Redress Initiative).

Mittlerweile wurde die EU-weite Einführung von Sammelklagen (Collective Redress) vereinbart. Qualifizierte Institutionen wie Verbraucherverbände können dann stellvertretend für Verbraucher:innen bei Fragen des allgemeinen Verbraucherschutzes, des Datenschutzes, bei Finanzdienstleistungen sowie bei Energie- , Umwelt- und Gesundheitsfragen gegen Unternehmen auf Unterlassung und Schadenersatz klagen. Die EU-Staaten müssen die neuen Regeln innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Das Vorgehen

Aktuelle Musterfeststellungsklagen

Weiterführende Links

Bundesamt für Justiz

Öffentliche Bekanntmachungen im Klageregister.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Musterfeststellungsklagen

Litigation, Arbitration