Möchten Sie das Leistungsportfolio Ihres Hauses erweitern oder konsolidieren?
Benötigen Sie kompetente Beratung, weil Sie Kooperationen ausgestalten wollen?
Was müssen Sie beachten, wenn Sie Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gründen oder übernehmen?
Kaum ein Rechtsbereich ist durch seine Abhängigkeit von wirtschaftlicher Entwicklung und demografischem Wandel einem derart beständigen Anpassungsdruck unterworfen wie das Gesundheitsrecht. Umso mehr gilt es, neue Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung rechtzeitig zu erfassen und in die strategische Unternehmensplanung einzubeziehen. PwC Legal ist Ihr verlässlicher Partner dabei.
Durch unsere fachanwaltliche Expertise und unser breites Expert:innennetzwerk erkennen wir frühzeitig Veränderungen, Risiken und Optimierungspotenziale. Wir begleiten Sie bei Revisionen und Anpassungen Ihrer Strukturen bis hin zu Verhandlungen mit Kostenträgern. Mit Hilfe unserer präventiven Compliance-Prüfung und Beratung können Sie Regressgefahren, strafrechtliche Ahndung und Reputationsverluste vermeiden. Zudem heben wir Mehrwertpotenziale und sichern damit Ihren wirtschaftlichen Erfolg in einer komplexen Regulierungslandschaft.
Wir beraten insbesondere
- Krankenhäuser/Universitätskliniken, Versorgungsvertragskliniken, Reha-Einrichtungen, Maßregelvollzugseinrichtungen und Medizinische Versorgungszentren,
- Pharmaunternehmen und Apotheken,
- Einrichtungen der Altenhilfe wie Pflegeheime, betreutes Wohnen und ambulante Dienste,
- Einrichtungen der Behindertenhilfe,
- Jugendhilfeeinrichtungen,
- Verbände sowie
- Träger oben genannter Einrichtungen.
Unsere Rechtsanwält:innen
- optimieren mit Ihnen Konzernstrukturen etwa durch Umstrukturierungen und Bildung von Holdinggesellschaften.
- beraten Sie bei der Gestaltung von Kooperationen und Joint-Ventures.
- begleiten Sie in Due Diligence-Prozessen.
- unterstützen Sie in kartell- und wettbewerbsrechtlichen Fragen, zum Beispiel bei Krankenhauskooperationen und Klinikübernahmen (insbesondere Fusionskontrolle).
- beantworten Ihnen Rechtsfragen zu Finanzierungen und Fördermitteln.
- beraten Sie bei der Gestaltung von Medizinischen Versorgungszentren.
Wir
- helfen Ihnen bei der rechtssicheren Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.
- unterstützen Sie bei der Haftungsprävention durch Legal Risk Management.
- gestalten Verträge, wie Konsiliar-, Honorar- und Belegarztverträge sowie Behandlungsverträge und Wahlleistungsvereinbarungen für Krankenhäuser und sonstige Gesundheitseinrichtungen.
Unsere Rechtsanwält:innen
- prüfen und beraten Sie bezüglich der Leistungserbringung und Abrechnung in Krankenhäusern und Medizinischen Versorgungszentren.
- schließen für Sie Versorgungsverträge ab und beraten Sie bei der Aufnahme in den Krankenhausplan.
- erledigen Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen.
- begleiten Sie bei Budgetverhandlungen und MDK-Prüfverfahren.
- unterstützen Sie in Schlichtungs- und Regressverfahren.
Wir
- vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren und Schiedsstellenverfahren.
- beantworten Ihre Fragen zum Arzneimittel- und Medizinprodukterecht.
- unterstützen Sie bei Chefarzt- und Geschäftsführerverträgen.
- beraten auch Stiftungen und Non-Profit-Organisationen im Gesundheitswesen.
Wenn Ihnen unser Leistungsspektrum helfen kann, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.