Kartell-, Vergabe- und Beihilfenrecht

PwC Legal vertritt Stadt Übach-Palenberg vor dem OLG Düsseldorf zur Vergabe von Wasserkonzessionen

Düsseldorf, 8. Oktober 2018

Die PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft (PwC Legal) hat die Stadt Übach-Palenberg vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in einem wegweisenden Berufungsverfahren zur Vergabe von Wasserkonzessionen vertreten.

Die in der Nähe von Aachen, an der Grenze zu den Niederlanden gelegene Stadt Übach-Palenberg hatte ein Verfahren zur Vergabe der Wasserkonzession im Stadtgebiet durchgeführt. Ein unterlegener Bewerber hatte die Vergabeentscheidung angegriffen. Das Landgericht Köln hob mit erstinstanzlichem Urteil vom 1. Dezember 2016 (Az. 90 O 57/16) den Vergabebeschluss auf und verpflichtete die Stadt dazu, ein neues Auswahlverfahren durchzuführen. Die rund 25.000 Einwohner zählende Stadt war dagegen mit der Unterstützung von PwC Legal vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in Berufung gegangen.

Mit Urteil vom 13. Juni 2018 (Az. VI-2 U 7/16) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun erstmals richtungsweisende Aussagen zur Durchführung von Verfahren zur Vergabe von Wasserkonzessionen getroffen. Das Berufungsgericht hat das Urteil des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und neu gefasst und im Übrigen der Berufung stattgegeben.

Das Gericht hat der Stadt lediglich untersagt, einen neuen Konzessionsvertrag über den Netzbetrieb und die Versorgung mit Wasser auf ihrem Gemeindegebiet abzuschließen, bevor nicht folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sie muss die Angebotsbewertung in dem nach Rechtsauffassung des Senats gebotenen Umfang wiederholen, die Wertungsergebnisse und ihre Begründung der Antragstellerin mitteilen und eine mindestens zweiwöchige Wartefrist bis zur Erteilung des Zuschlags einhalten. Die weitergehenden Zweifel des Landgerichts an der Diskriminierungsfreiheit und Transparenz des Konzessionsverfahrens wies der Senat zurück.

In seiner Urteilsbegründung wies das Oberlandesgericht darauf hin, dass die entsprechenden Wasserkonzessionsverfahren in der Regel im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntzumachen seien. Der Grund: Solche Verfahren haben aufgrund ihrer Laufzeit von üblicherweise mehr als 20 Jahren eine Binnenmarktrelevanz. Der Senat bekräftigte zudem, dass den Gemeinden bei Verfahren zur Vergabe von Konzessionen ein weiter Ermessens- und Beurteilungsspielraum zustehe. Dieser Spielraum sei jedoch grundsätzlich einer, wenn auch eingeschränkten, gerichtlichen Überprüfung zugänglich. In diesem Zusammenhang griff das Gericht auch die sich zuletzt im Rahmen von Verfahren zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen abzeichnende Rechtsprechung zum Umfang der Begründung der Auswahlentscheidung auf.

Vertreter der Stadt Übach-Palenberg

PwC Legal Düsseldorf

Peter Mussaeus, Björn Jacob, Matthias Stephan (alle Konzessionsrecht)

Dr. Friedrich Hausmann, Dr. Stefan Schmidt (alle Vergaberecht)

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