Musterfeststellungsklage gegen die Kreis- und Stadtsparkasse Leipzig: Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen weiterhin offen
Berlin/Karlsruhe, 8. Oktober 2021
Der Bundesgerichtshof hat am 6. Oktober 2021 in der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Sachsen e.V. gegen die Kreis- und Stadtsparkasse Leipzig entschieden. Damit nimmt der BGH erstmalig zu der vieldiskutierten Frage der Berechnung variabler Zinsen bei Sparverträgen des Modells Prämiensparen flexibel Stellung.
In seiner Entscheidung macht der Bundesgerichtshof allgemeine Vorgaben für die tatsächliche Berechnung der variablen Zinsen. Ungeklärt bleibt die zentrale Frage des anzuwendenden Referenzzinses. In diesem Punkt verweist der BGH an das vorinstanzlich zuständige OLG Dresden zurück, welches unter etwaiger Zuhilfenahme von Sachverständigengutachten einen passenden Referenzzins zu bestimmen haben wird. Darüber hinaus verweist der BGH auf seine bisherige Rechtsprechung und hält insbesondere an seiner Auffassung fest, dass eine Anpassung der Zinsen in Form eines relativen Abstandes zwischen anfänglichem Vertragszins und dem – noch zu bestimmenden – Referenzzins zu erfolgen hat.
Damit bleiben nach dem Urteilsspruch wesentliche Fragen zur Zinsberechnung offen. Ob tatsächlich Zahlungsansprüche einzelner Kund:innen bestehen, bleibt eine Frage des Einzelfalles und wird durch die Instanzgerichte in Individualklageverfahren zu klären sein.
Das insbesondere im Bereich des kollektiven Rechtsschutzes sowie bank- und kapitalmarktrechtlicher Streitigkeiten erfahrene und anerkannte Dispute Resolution Team der PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft (PwC Legal) um die Berliner Partner Dr. Martin Beckmann und Dr. Roman Dörfler sowie den Frankfurter Partner Stefan Gentzsch hat die Prozessvertretung für die Sparkasse Leipzig übernommen. Rechtlich berät PwC Legal mit einem Team um den Berliner Partner und Litigation-Experten Dr. Roman Dörfler. Die gegen die Sparkasse Leipzig erhobene Musterfeststellungsklage ist eine von drei Musterfeststellungsklagen des Verbraucherzentrale Sachsen e.V., mit deren Abwehr federführend das Team um Roman Dörfler beauftragt wurde. Neben der Verteidigung der Sparkasse Leipzig hat das Team die Verteidigung der Sparkasse Zwickau und der Sparkasse Vogtland in den gegen selbige erhobenen Musterfeststellungsklagen im Zusammenhang mit der Anpassung variabler Zinsen bei langfristigen Sparverträgen übernommen. Zuletzt wurde das Litigation-Team außerdem für die Abwehr der vom Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Saalesparkasse erhobenen Musterfeststellungsklage mandatiert.
Berater:innen Stadtsparkasse Leipzig:
Prof. Dr. Matthias Siegmann (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
PwC Legal (Berlin): Dr. Roman Dörfler, Antonia Füller (Prozessführung)
Furche & Schäfer, Dresden: Dr. Steffen Furche
Inhouse Recht (Leipzig): Andreas Lindner (Abteilungsleiter Vorstandsstab/Recht), Petra Datko (Vorstandsstab/Recht)
Berater Verbraucherzentrale Sachsen e.V.:
Dr. Klaus Joachim Hartung (Karlsruhe, BGH-Vertretung)
Dr. Bock & Collegen (Chemnitz): Olaf Dietz, Hannes Hempel (Prozessführung)
Bundesgerichtshof, XI. Zivilsenat:
Prof. Dr. Jürgen Ellenberger (Vorsitzender Richter), Dr. Oliver Matthias, Dr. Michael Schild von Spannenberg, Julia Ettl, Dr. Angelika Allgayer
Über PwC Legal:
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