Kartell-, Vergabe- und Beihilfenrecht

Startschuss für die nächste Antragsrunde im EU Innovationsfonds

Verfasst von

Ricarda Völker

Heute, am 23. November 2023 startet die nächste Antragsrunde im EU Innovationsfonds. Neben dem Förderaufruf für große Projekte wird erstmalig auch ein Förderaufruf für das neue Auktionsverfahren veröffentlicht.

Das neue Auktionsverfahren hat das Ziel, den Ausbau von Produktionskapazitäten für Wasserstoff aus erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO) zu fördern (wir berichteten). Von heute an haben Unternehmen bis zum 08. Februar 2024 die Möglichkeit sich an der Pilotauktion zu beteiligen. Der maximale Gebotspreis beträgt 4,50 €/kg Wasserstoff. Die auf dieser Basis nach dem Zuschlagsprinzip gewährte Förderung gleicht die Differenz zwischen den Produktionskosten und den am Markt erzielbaren Einnahmen aus dem Verkauf des Wasserstoffs aus.

Aber auch im diesjährigen Förderaufruf für große Projekte, für den Anträge voraussichtlich bis zum 9. April 2024 eingereicht werden können, gibt es im Vergleich zu den vergangenen Förderaufrufen Neuerungen. In der diesjährigen Antragsrunde wurde der Anwendungsbereich auf die Sektoren Net-Zero-Mobilität (Luftfahrt, See- und Straßenverkehr) sowie Gebäude ausgeweitet und der Gesamtumfang des EU Innovationsfonds im Hinblick auf die Monetarisierung von 540 Millionen ETS-Zertifikaten erhöht. Hinzu kommt, dass eine neue Kategorie „mittlere Projekte“ eingeführt wurde und eine stärkere Bezugnahme auf vielfältige Umweltauswirkungen erfolgt. Des Weiteren soll die geografische Ausgewogenheit stärker gefördert werden, indem Mitgliedstaaten mit geringer Beteiligung technische Hilfe zur Verfügung gestellt wird.

Co-Autor dieses Beitrags ist Tobias Wiatr.